Konstituierung des Landtags und Ministerpräsidentenwahl: Die Fristen in Sachsen
(AFP) Nach der Landtagswahl in Sachsen organisieren sich die Fraktionen im Landesparlament neu. Die Gespräche über eine mögliche Regierungsbildung begannen bislang nicht.
Ein Überblick über die Fristen:
Konstituierung der Fraktionen
Die Fraktionen von CDU, AfD, BSW, SPD, Grünen und Linkspartei mit ihren neuen Abgeordneten konstituieren sich in den kommenden Tagen und wählen ihre Spitzen. Die Freien Wähler ziehen nur über ein Direktmandat ein.
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Der Landeswahlausschuss stellt am 13. September das endgültige Ergebnis fest und informiert anschließend die über die Landeslisten gewählten Abgeordneten.
Zuvor bestätigen die Wahlkreisausschüsse die im jeweiligen Wahlkreis gewählten Bewerber. Die Abgeordneten müssen ihr Mandat offiziell annehmen.
Im Fall des über ein Direktmandat für die Freien Wähler in den Landtag gewählten Oberbürgermeisters von Grimma, Matthias Berger, ist dies noch offen.
Sollte er auf sein Mandat verzichten, würde der nächste Bewerber von der Landesliste nachrücken - das wäre Parteichef Thomas Weidinger.
Konstituierung des Landtags
Der Landtag muss laut sächsischer Landesverfassung spätestens nach 30 Tagen zur ersten Sitzung zusammenkommen – also bis spätestens am 1. Oktober.
Die konstituierende Sitzung wird vom Alterspräsidenten oder der Alterspräsidentin geleitet, also dem oder der ältesten Abgeordneten. Der Alterspräsident oder die -präsidentin leitet die Sitzung dann bis zur Wahl des neuen Landtagspräsidenten.
Wahl des Landtagspräsidiums
Die CDU hat als stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für die Wahl des Landtagspräsidenten oder der -präsidentin.
Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags erhält. Gibt es im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für den zweiten Wahlgang neue Bewerberinnen oder Bewerber vorgeschlagen werden.
Ergibt sich dann immer noch keine Mehrheit, so findet ein dritter Wahlgang statt.
Bei nur einem Bewerber ist dieser gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Bei mehreren Kandidaten kommen jene mit den höchsten Stimmenzahlen zum Zuge.
Gewählt ist derjenige mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Alterspräsident durch das Los.
Landesregierung
Gemäß der Landesverfassung muss der Landtag innerhalb von vier Monaten nach der Konstituierung den Ministerpräsidenten wählen.
Artikel 60 besagt zudem: Wird die Frist für die Wahl des Regierungschefs nicht eingehalten, ist der Landtag aufgelöst. Die Folge wäre eine Neuwahl.
hex/cfm
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