2024-11-14 14:05:05
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Gesetz gegen Abholzung: Pläne zum Abschwächen spalten EU-Parlament

(AFP) Ein Verbot von Produkten aus Abholzungsgebieten offenbart tiefe politische Gräben im Europaparlament. Die Europäische Volkspartei (EVP) um CDU und CSU stimmte am Donnerstag in Brüssel mit Abgeordneten der Rechtsaußen-Fraktionen um die AfD mit knapper Mehrheit dafür, das Gesetz abzuschwächen.

Das Lager um Sozialdemokraten und Grüne sowie viele Liberale reagierten empört.

Was steht im Gesetz?

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden, etwa der Regenwald in Brasilien.

Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Die Unternehmen sollen die Einhaltung der Regeln mit Hilfe von satellitengestützten Ortsdaten sicherstellen.

Stichtag für die neuen Vorschriften war für große Unternehmen ursprünglich der 30. Dezember dieses Jahres.

Für kleine und mittlere Firmen sollten sie ein halbes Jahr später greifen, zum 30. Juni 2025.

Wo liegen die Probleme?

Wirtschaftsbranchen wie die Süßwarenindustrie und die Zeitungsverleger beklagten in den vergangenen Monaten, ihnen fehle die Zeit zur Vorbereitung.

Der Grund: Die EU-Kommission veröffentlichte ergänzende Richtlinien für Unternehmen mit mehreren Monaten Verspätung. Außerdem ist eine Software noch nicht zugänglich, über die Firmen ihre Daten übermitteln sollen.

Bislang fehlt zudem eine Einstufung Deutschlands und anderer EU-Staaten als Länder mit einem niedrigen Risiko für den Waldbestand.

Damit wären die Nachweispflichten für Unternehmen deutlich geringer. Zahlreiche EU-Länder hatten deshalb einen Aufschub gefordert, auch Deutschland.

Wie reagieren andere Staaten?

Handelspartner wie Brasilien befürchten ein Verbot ihrer Produkte in der EU. Das Gesetz gegen Abholzung dürfte damit auch eine Rolle in den Verhandlungen um das Freihandelsabkommen der Europäer mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay spielen.

Was hat die EU-Kommission vorgeschlagen?

Einen Aufschub um ein Jahr. Der Stichtag für größere Unternehmen verschöbe sich damit auf den 30. Dezember des kommenden Jahres, für kleine und mittlere Unternehmen würden Regeln ab dem 30. Juni 2026 greifen.

Brüssel betonte, die Verschiebung stelle "die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes in keiner Weise in Frage". Sind die Verhandlungen einmal geöffnet, sind weitere Änderungen allerdings möglich.

Was will die Union?

Die EVP will dieses Fenster nutzen, um das Gesetz deutlich abzuschwächen. Dafür bekam die Fraktion am Donnerstag im Europaparlament eine denkbar knappe Mehrheit von teils nur drei Stimmen.

Für einen Teil der Anträge kam es deshalb auch auf die Zustimmung der AfD an.

Mit den Änderungen würden zudem zahlreiche Länder "ohne Risiko" weitgehend von den neuen Regeln ausgenommen. Zu dieser Kategorie sollen Staaten zählen, in denen der Waldbestand seit 1990 nicht geschrumpft ist und landesweite Gesetze zum Waldschutz "streng umgesetzt" werden.

Als weiteres Kriterium schlägt die EVP die Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens vor. Deutschland würde damit automatisch in die Kategorie "ohne Risiko" fallen.

Welche Kritik gibt es an den Änderungen?

Sozialdemokraten, Liberale und Grüne kritisieren diese Kriterien als zu lasch. Sie warnten davor, dass so auch Länder wie China als Gebiete "ohne Risiko" eingestuft werden könnten, weil die EVP Regenwälder mit industriellen Holzplantagen gleichsetze.

Wie geht es weiter?

Nun stehen weitere Beratungen mit den Mitgliedstaaten an. Ob es unter den 27 Ländern eine Mehrheit für die Vorschläge gibt, ist unklar.

Der Zeitrahmen für die Verhandlungen ist deshalb knapp: Bis Weihnachten müsste ein Kompromiss stehen, bevor die Regeln im Falle eines Scheiterns zum Jahresende greifen. Ansonsten droht eine rechtliche Grauzone für die Unternehmen.

jhm/ilo

KW

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