Bundesverfassungsgericht billigt Gewinnabschöpfung für Strompreisbremse
(AFP) Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschöpfung von durch den Ukraine-Krieg entstandenen Sondergewinnen bei Stromerzeugern zur Finanzierung der Strompreisbremse gebilligt. Mehrere Verfassungsbeschwerden hiergegen wiesen die Karlsruher Richter am Donnerstag ab.
Eine Reihe von Ökostromerzeugern hatte sich gegen die Abschöpfung eines Teils ihrer Gewinne gewandt. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)
xmw/hcy
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