In einem Monat wird gewählt: Fragen und Antworten rund um die Bundestagswahl
(AFP) Noch rund ein Monat bis zur Bundestagswahl am 23. Februar: Der Wahlkampf läuft auf Hochtouren. Kanzler- und Spitzenkandidatinnen und -kandidaten reihen trotz kalten Winterwetters einen Auftritt an den anderen.
Wie sieht die Lage viereinhalb Wochen vor der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag aus? Was muss ich wegen der vorgezogenen Abstimmung dieses Mal beachten?
Fragen und Antworten:
Wie viele Parteien treten dieses Mal an?
Der Bundeswahlausschuss hat Mitte Januar 41 Parteien grundsätzlich zur Wahl zugelassen.
Der Großteil von ihnen muss zur Teilnahme aber noch eine weitere Hürde nehmen: Sofern Parteien nicht schon im Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen sie mit ihren Kandidatinnen- und Kandidatenvorschlägen auch Listen mit einer festgelegten Zahl von Unterstützerunterschriften einreichen.
2021 gelang das nicht allen: Von ursprünglich 53 Parteien konnten letztlich nur 47 antreten.
Wo stehen die Parteien in den Umfragen?
Ganz klar an der Spitze steht die Union aus CDU und CSU: Sie wird von den Meinungsforschungsinstituten bei 29 bis 36 Prozent gesehen.
Auf Platz zwei steht die AfD mit 18 bis 21 Prozent. Es folgt die Kanzlerpartei SPD mit 14 bis 18 Prozent vor den Grünen mit zwölf bis 15 Prozent.
Dann kommen schon die Wackelkandidaten, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern könnten.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) steht derzeit zwischen vier und sieben Prozent, die FDP bei vier bis fünf Prozent und die Linke bei drei bis vier Prozent. Keine der sonstigen Parteien schafft es über drei Prozent.
Welche Koalitionen wären möglich?
In den meisten Umfragen sind nur zwei Optionen denkbar: Schwarz-Rot mit Union und SPD oder Schwarz-Grün mit Union und Grünen. Schneiden die Union mit ihrem Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU) oder ihre möglichen Partner am Ende zu schwach ab, käme auch ein Dreierbündnis infrage.
Die zweitplatzierte AfD ist bei Koalitionsüberlegungen in den Parteizentralen der anderen außen vor: Sie schließen ein Bündnis mit der durch den Verfassungsschutz in Teilen als rechtsextremistisch eingestuften Partei aus.
Könnten es auch Parteien mit weniger als fünf Prozent in den Bundestag schaffen?
Ja. Möglich ist das über die sogenannte Grundmandatsklausel: Gewinnt eine Partei mindestens drei Direktmandate, kann sie trotz eines Gesamtergebnisses unter fünf Prozent in der Stärke ihres Zeitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen.
Davon profitierte etwa die Linke 2021, die damals auf 4,9 Prozent kam. Dank dreier Direktmandate in Berlin und Leipzig kam sie mit 39 Abgeordneten in den Bundestag.
Warum schrumpft der Bundestag?
Bei den vergangenen Wahlen ist der Bundestag stetig größer geworden. Derzeit hat das Parlament 733 Abgeordnete.
Durch eine Wahlrechtsreform wird ihre Zahl nun auf maximal 630 beschränkt. Dies wird erreicht, indem bisher übliche Überhangs- und Ausgleichsmandate ersatzlos wegfallen.
Mit ihrer Erststimme votieren die Wählerinnen und Wähler weiter für eine Bewerberin oder einen Bewerber in ihrem Wahlkreis. Die Zweitstimme wird weiter für die Liste einer Partei abgegeben.
Warum kann das neue Wahlrecht dazu führen, dass nicht alle Wahlkreissieger im Bundestag sind?
Die sogenannten Direktmandate aus der Erststimme haben bei der Verteilung der Sitze zwar Vorrang vor den Listenplätzen der jeweiligen Partei - allerdings nur solange sie durch den Zweitstimmenanteil der jeweiligen Partei gedeckt sind. Das kann dazu führen, dass Wahlkreissiegerinnen- und -sieger nicht zum Zuge kommen, wenn ihr Stimmenanteil relativ gering ist und das Zweitstimmenkontingent ihrer Partei bereits durch andere Direktmandate ausgeschöpft wurde.
Wann bekomme ich meine Wahlbenachrichtigung?
Laut Statistischem Bundesamt sind voraussichtlich mindestens 59,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt. Sie bekommen in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichtigung zugeschickt, mit denen sie im aufgedruckten Wahllokal abstimmen oder die Briefwahl beantragen können.
Wann genau, hängt von der zuständigen Gemeinde ab. Die Wahlbenachrichtigung muss aber spätestens bis zum 2. Februar eingegangen sein – sonst sollten Betroffene unbedingt nachfragen, warum sie keine erhalten haben, um doch noch wählen zu gehen.
Was muss ich dieses Mal bei der Briefwahl beachten?
Wegen verkürzter Fristen bei der vorgezogenen Wahl bleiben dieses Mal voraussichtlich nur rund zwei Wochen für die Briefwahl. Denn Stimmzettel können wegen der Zulassungsfristen für Wahlkandidatinnen und -kandidaten erst nach dem 30. Januar gedruckt und versandt werden.
Die Wahlbriefe müssen dann bis zum Abstimmungstag am 23. Februar um 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen.
Die Deutsche Post hat zugesichert, dass Wahlbriefe, die bis zum 20. Februar 2025 vor der letzten Leerung in den Briefkasten geworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig ankommen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben.
Wird es bei der Briefwahl einen neuen Rekord geben?
Der Briefwahlanteil steigt seit der Wiedervereinigung stetig an.
2021 schnellte er sprunghaft auf 47,3 Prozent nach oben. Ein Grund war wohl die Pandemie, wegen der viele Bürgerinnen und Bürger lieber nicht persönlich ins Wahllokal wollten.
Da dieser Faktor nun wegfällt, rechnen Meinungsforschungsinstitute eher mit einem etwas sinkenden Anteil. Für den Wahlkampf der Parteien bleibt es aber dabei: Sie müssen sich darauf einstellen, dass ein beträchtlicher Teil der Wählerinnen und Wähler schon vor dem 23. Februar ihre Stimme abgegeben hat.
mt/pw/hol
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