2025-03-03 10:10:27

Neue oder erweiterte Sondervermögen könnten Finanzspielraum des Bundes erweitern

(AFP) In den laufenden Sondierungsgesprächen von Union und SPD für eine neue Regierung spielen die knappen Staatsfinanzen eine wichtige Rolle. Neue oder erweiterte Sondervermögen könnten den finanziellen Spielraum des Bundes beträchtlich erhöhen, beispielsweise für die Bereiche Verteidigung oder Infrastruktur.

Solche Sondervermögen existieren in beträchtlicher Zahl, teils seit vielen Jahrzehnten. Daran gibt es auch Kritik.

Sondertöpfe für mehrere Jahre

Generell sind Sondervermögen rechtlich unselbstständige Teile des Bundesvermögens (oder auch der Länder), die separat vom normalen Haushalt verwaltet werden.

Sie können sowohl aus Guthaben als auch - so wie es aktuell wieder diskutiert wird - mit Hilfe von Krediten gespeist werden.

Eigentlich ist eine zentrale Regel gemäß Artikel 110 des Grundgesetzes, dass alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes in den jeweils jährlich geltenden Haushaltsplan eingestellt werden müssen.

Sondervermögen durchbrechen diese Regel, weil ihr Kapital auch mehrjährig genutzt werden kann. In den jeweiligen Haushaltsplänen müssen nur Zu- und Abflüsse dieser Vermögen eingestellt werden.

Ausnahme von der Schuldenbremse

Schulden zur Bildung von Sondervermögen werden auf Staatsverschuldung und europäische Schuldenregeln angerechnet.

Die Schuldenbremse gilt jedoch nicht, wenn Bundestag und Bundesrat die zusätzlichen Kredite jeweils mit Zweidrittelmehrheit genehmigen. Dieser Ausnahmebeschluss ist nur einmal erforderlich, während das Geld dann auch für künftige Jahre zur Verfügung steht.

Sonderfall Bundeswehr-Sondervermögen

Aktuell bekannt ist vor allem das 2022 nach dem russischen Überfall auf die Ukraine aus Krediten gebildete 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr.

Da das enthaltene Geld mittlerweile verplant ist, wird über eine Aufstockung diskutiert. Diese könnte ein Mehrfaches der ursprünglichen Summe ausmachen.

Ebenfalls im Gespräch ist ein weiteres Sondervermögen, um Bund, Ländern und Kommunen die Sanierung und den Ausbau staatlicher Infrastruktur zu ermöglichen.

Eine Besonderheit des Bundeswehr-Sondervermögens ist, dass dieses über eigenständige Kreditermächtigungen verfügt - Schulden werden dabei erst später für konkrete Projekte aufgenommen.

Dies ist normalerweise nach den Regeln der Schuldenbremse für Sondervermögen nicht mehr zulässig. Es wurde aber 2022 durch die eigens eingefügte Grundgesetzvorschrift Artikel 87a,1a bis zu der genannten Obergrenze von derzeit 100 Milliarden Euro ermöglicht.

Finanzierung von Klimaschutz und Pandemie-Folgen

Geschichte und Ausgestaltung weiterer Sondervermögen sind vielfältig.

Von Bedeutung ist aktuell vor allem noch der Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem vor allem die klimafreundliche Umgestaltung der Wirtschaft sowie weitere Programme zum Klimaschutz finanziert werden. Der KTF finanziert sich weder durch Schulden noch durch andere staatliche Zuwendungen, sondern aus Einnahmen des europäischen und nationalen Emissionshandels, die 2024 rund 19,1 Milliarden Euro betrugen.

Eine zusätzliche Aufstockung aus nicht benötigten Corona-Mitteln hatte das Bundesverfassungsgericht Ende 2023 verworfen.

Weitere Sondervermögen wurden zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie sowie dann 2022 zur Abfederung der Kosten der durch Russlands Angriff ausgelösten Energiekrise gebildet. Genutzt wurde dafür jeweils der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF).

In der Finanzkrise 2008 wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds mit einer Kreditermächtigung von damals 90 Milliarden Euro gebildet.

Historische Sondervermögen

Teils historische Sondervermögen enthalten oder enthielten zudem beispielsweise Mittel aus den US-Hilfen im Rahmen des Marshallplans oder dienten der Absicherung von Pensionslasten privatisierter Bundesunternehmen wie Post und Bahn.

Der Erblastentilgungsfonds enthielt Mittel zur Tilgung von Schulden der früheren DDR sowie der Treuhandanstalt.

Kritik des Rechnungshofs

Der Bundesrechnungshof listete 2023 insgesamt 29 Sondervermögen des Bundes auf. Weitere Sondervermögen gibt es auf Ebene der Länder.

Der Rechnungshof sieht die hohe Zahl kritisch, weil dies das Budgetrecht des Parlaments aushöhle.

Flüchtlings-Rücklage

Kein Sondervermögen ist die ursprünglich zur Bewältigung von Flüchtlingskosten gebildete Rücklage des Bundes, von der noch rund zehn Milliarden Euro vorhanden sind. Sie war aus kassenmäßigen Überschüssen des Bundeshaushalts gebildet worden, wofür eigene Regeln gelten.

bk/mt/awe

KW

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