2025-04-14 09:10:29
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Mitgliedervotum, Kanzlerwahl, Vereidigung: So geht es nun weiter

(AFP) Nach der Einigung auf ihren Koalitionsvertrag wollen Union und SPD nun die angestrebte gemeinsame Regierung bilden. Zuvor muss der Vertrag aber noch von allen Parteien gebilligt werden, was in unterschiedlichen Verfahren passiert. Danach könnte CDU-Chef Friedrich Merz Anfang Mai zum neuen Bundeskanzler gewählt werden. Ein Überblick über den Zeitplan: 15. April Die SPD startet ihre Mitgliederbefragung zum Koalitionsvertrag. Die gut 358.000 Parteimitglieder können bis zum 29. April um 23.59 Uhr darüber abstimmen. Die Abstimmung soll digital erfolgen. Zum Auftakt des Votums lädt die SPD für den Abend des 14. April zu einer Dialogkonferenz in Hannover ein. Am 26. April findet eine weitere zentrale Veranstaltung in Baunatal bei Kassel statt. 28. April Die CDU will auf einer Sitzung des Bundesausschusses, dem nach den Parteitagen zweithöchsten Gremium, über den Koalitionsvertrag entscheiden. Das auch als kleiner Parteitag bekannte Treffen soll am 28. April stattfinden. Der Bundesausschuss hat rund 160 Mitglieder. Die bayerische Schwesterpartei segnete den Koalitionsvertrag bereits am 10. April in einer Schaltkonferenz von Parteivorstand, Bundestags-Landesgruppe und Landtagsfraktion einstimmig ab. Zeit nach Annahme des Koalitionsvertrags Um die Billigung des Koalitionsvertrags durch die Regierungsparteien nicht zu beeinflussen, steht bislang nur offiziell fest, welche Kabinettsposten an welche Partei gehen. So bekommt die CDU sechs Fachministerien und stellt außer dem Kanzler noch den Chef des Bundeskanzleramts. Die CSU bekommt drei Ressorts, die SPD sieben. Die Namen der Ministerinnen und Minister sollen erst in den kommenden Wochen bekanntgegeben werden. 6. Mai Die Neuwahl des Bundeskanzlers soll am 6. Mai stattfinden. Grund dafür sind neben der Dauer der SPD-Mitgliederbefragung zum Koalitionsvertrag auch die Osterferien. Gewählt wird der Kanzler von den Abgeordneten des Bundestags, der - abgesehen von einer Sitzung am 8. Mai anlässlich des Gedenkens an das Kriegsende vor 80 Jahren - regulär erst wieder in der Woche ab dem 12. Mai tagt. Am 6. Mai würde das Parlament dann zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Laut Grundgesetz muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nach Gesprächen mit den Fraktionen den Kandidaten vorschlagen, gewählt wird dann geheim und ohne Aussprache. Nötig ist die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen, also die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags. Es wird auch von der "Kanzlermehrheit" gesprochen.  Nach der Wahl werden der Kanzler und die weiteren Mitglieder des Kabinetts durch Steinmeier ernannt und die neue Regierung im Bundestag vereidigt. Dann kann die konstituierende Sitzung des Kabinetts stattfinden. hol/awe

KW

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