Dobrindt: Verfassungsschutz-Gutachten für AfD-Verbotsverfahren nicht ausreichend
(AFP) Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geht davon aus, dass das vom Verfassungsschutz erstellte Gutachten zur AfD für ein etwaiges Verbotsverfahren nicht ausreichen wird. Das Gutachten beschäftige sich lediglich mit dem "Element Menschenwürde", sagte er am Dienstag in Berlin.
Auf Teile, die für ein Verbotsverfahren notwendig wären, beziehe es sich dagegen "explizit nicht", darunter die Frage nach dem Angriff auf den Rechtsstaat sowie auf die Demokratie.
Wenn über Verbote nachgedacht werde, sei klar, "dass die anderen beiden Elemente (...) wesentlich sind", sagte Dobrindt, der sich bei einer Pressekonferenz zu politisch motivierter Kriminalität zum Thema AfD äußerte.
"Darüber sagt das Gutachten nichts." Seine Einschätzung laute daher: "Für ein Verbotsverfahren ist dieses Gutachten nicht ausreichend."
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln hatte Anfang Mai die AfD nach jahrelanger Prüfung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft.
Die AfD reichte dagegen Klage ein, das BfV setzte die Hochstufung daraufhin aus und führt die AfD bundesweit seither wieder bis auf Weiteres lediglich als Verdachtsfall. Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einschätzung fest.
hcy/hol
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