So funktioniert die Mietpreisbremse
(AFP) Die Mietpreisbremse soll um vier Jahre verlängert werden, so hat es das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Sie würde dann bis Ende 2029 gelten.
Der Mieterbund fordert, die Regelung noch deutlich auszuweiten - darauf aber konnte sich die schwarz-rote Koalition nicht einigen. Vermietervertreter kritisieren die Mietpreisbremse seit Jahren.
Was genau regelt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt bereits seit 2015 und wahrscheinlich noch bis 31. Dezember 2029. Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf die zulässige neue Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent steigen. Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete gibt der örtliche Mietspiegel.
Wo es diesen nicht gibt, können Vergleichsmietdatenbanken von Vermieter- oder Mieterverbänden herangezogen werden.
Für wen gilt die Mietpreisbremse?
Sie gilt nur in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt".
Dafür gibt es vier Indikatoren: wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Schnitt, die Mietbelastung deutlich höher ist als der bundesweite Schnitt, die Bevölkerung zunimmt, ohne dass erforderlicher neuer Wohnraum geschaffen wird, oder wenn ein geringer Leerstand bei hoher Nachfrage besteht.
Die Festlegung treffen die Länder. Ende 2024 waren laut Mieterbund 410 von 11.000 Gemeinden als angespannte Wohnungsmärkte definiert - dort leben etwa 30 Prozent der Bevölkerung, etwa 26 Millionen Menschen.
Gilt die Preisbremse für alle Wohnungen?
Nein. Bei Neubauten und bei der ersten Vermietung nach einer umfassenden Sanierung greift die Mietpreisbremse nicht.
So sollen Investitionen in den Wohnungsmarkt nicht gehemmt werden. Umfassend ist eine Modernisierung, wenn die Investition dafür etwa ein Drittel des für einen Neubau erforderlichen Aufwands umfasst.
Als Neubau gelten neu errichtete Häuser und Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden. Die neue Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) wollte auch Gebäude, "die zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden" einbeziehen - setzte sich damit aber nicht durch.
Wer muss die Mietpreisbremse durchsetzen?
Zuständig dafür ist der Mieter oder die Mieterin selbst. Sie müssen den Vermieter schriftlich rügen, dass die Miete mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel liegt und können dann zu viel gezahlte Miete einbehalten.
Dafür gibt es auch Rechtsdienstleister. Bei Streit kann es nötig werden, einen Rechtsanwalt einzuschalten und vor Gericht zu ziehen.
Welche Kritik gibt es an der Mietpreisbremse?
Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisiert, dass "der mietende Chefarzt genauso wie der mietende Krankenpfleger" von der Mietpreisbremse profitiere. Zudem sei der Aufwand zur Umsetzung der Regelung für "vermietende Bürger" wie für Immobilienkonzerne hoch.
Gerechter sei das Wohngeld, das sich an individuellen Bedürfnissen orientiere. Hauptkritikpunkt: Die Mietpreisbremse sei keine Lösung für das Problem der Wohnungsnot.
"Um von der Mietpreisbremse zu profitieren, muss man erst einmal eine neue Wohnung finden. Und in angespannten Wohnungsmärkten ist genau dies das Problem."
ilo/bfi
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