Kabinett beschließt Verordnung: Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2025 deutlich
(AFP) Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen im kommenden Jahr deutlich. Eine entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch.
Damit werden mehr Einkünfte als bislang beitragspflichtig.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze demnach von derzeit 5175 Euro monatlichem Bruttogehalt auf 5512,50 Euro. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sie sich von 7550 Euro in West- und 7450 Euro in Ostdeutschland auf dann einheitlich 8050 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen, weil auch die Bruttolöhne im vergangenen Jahr geklettert sind - um 6,44 Prozent bundesweit.
Die sogenannten Rechengrößen der Sozialversicherung werden turnusgemäß aufgrund der Lohnentwicklung angepasst. Mit dem Anstieg soll gewährleistet werden, dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen.
awe/ilo
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