(AFP) Im Streit um den Landeshaushalt 2023 hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof einen Antrag der Opposition abgewiesen. Der Antrag zur Prüfung, ob die Schuldenbremse in dem Haushaltsgesetz eingehalten werde, war unzulässig, wie das Gericht in Münster am Dienstag mitteilte.
Die Landtagsfraktionen von SPD und FDP hatten geltend gemacht, dass eine Kreditermächtigung im Landeshaushalt von fünf Milliarden Euro zur Bewältigung der Ukraine-Krise gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes verstoße.
Das Gericht erklärte, dass es die Regelung nur am Maßstab der Landesverfassung prüfen könne.
Eine Kontrolle anhand des Grundgesetzes oder einfacher Gesetze sei unzulässig. In Nordrhein-Westfalen gebe es aber keine verfassungsrechtliche Regelung der Schuldenbremse.
Daher fehle es an einer rechtlichen Grundlage für eine Prüfung.
Die Kreditermächtigung war 2022 vom nordrhein-westfälischen Landtag wegen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine beschlossen worden. Nach dem Beschluss des Landtags begründete der Angriffskrieg in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 eine außergewöhnliche Notsituation, weil dieser auch die Finanzen des Landes erheblich beeinträchtigte.
tbh/cfm
© Agence France-Presse