2025-04-02 14:46:15
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AfD scheitert mit Klage gegen rheinland-pfälzische Ex-Ministerpräsidentin Dreyer

(AFP) Die AfD ist vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit einer Klage gegen die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) wegen mehrerer Äußerungen gescheitert. Zwar griffen diese amtlichen Erklärungen in die Chancengleichheit der AfD ein und verstießen gegen das Neutralitätsgebot, die Veröffentlichung war aber zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerechtfertigt, wie der Verfassungsgerichtshof in Koblenz am Mittwoch mitteilte.

Geklagt hatten die Landes- und die Bundespartei der AfD wegen Äußerungen Dreyers vom Januar 2024. Sie und weitere Mitglieder der Landesregierung nahmen damals an einer Kundgebung gegen Rechtsextremismus in Mainz teil.

In diesem Zusammenhang wurde einige Tage vorher auf dem Instagram-Account der Ministerpräsidentin eine Erklärung veröffentlicht, in der Dreyer der AfD unter anderem "rassistische Motive" vorwarf.

Die AfD und andere Rechtsextreme radikalisierten den gesellschaftlichen Diskurs, hieß es dort weiter.

"Die AfD ist ein Fall für die Verfassungsschutz- und Strafverfolgungsbehörden", wurde Dreyer in der Erklärung zitiert.

Am Tag der Kundgebung wurde auf der Homepage der Landesregierung eine weitere Erklärung Dreyers veröffentlicht. Darin hieß es unter anderem mit Blick auf damals breit diskutierte Berichte über Remigrationspläne, die "aktuell öffentlich gewordenen Vertreibungspläne" seien "ein erschreckender Höhepunkt des rechtsextremen Gedankenguts, das auch führende Köpfe der AfD" verbreiteten.

Noch am selben Tag veröffentlichte die Landesregierung anlässlich der Verleihung der Carl-Zuckmayer-Medaille an den Schauspieler Matthias Brandt Zitate Brandts, in denen er die Partei unter anderem als "offen rechtsextrem" und "antidemokratisch" bezeichnete.

Die AfD sah die parteipolitische Neutralität verletzt. Das Gericht sah das anders und wies die Klage nun ab.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung ist dem Gebot der parteipolitischen Neutralität verpflichtet, entschieden die Richter.

Sie darf in amtlicher Funktion politische Parteien nicht bekämpfen.

Eingriffe in den Grundsatz der gleichberechtigten Teilhabe der Parteien am politischen Wettbewerb sind aber erlaubt, wenn sie verfassungsrechtlich begründet sind. Ein derartiges Verfassungsgut ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Die Verfassung ist ihren Gegenern gegenüber nicht neutral.

Deswegen sind die Verfassungsorgane verpflichtet, für ihre Grundsätze und Werte einzutreten. Sie sind auch befugt, sich mit verfassungsfeindlichen Parteien zu beschäftigen.

Die Regierung darf an der öffentlichen Auseinandersezung darüber teilnehmen, ob eine politische Partei oder ihre Mitglieder als verfassungsfeindlich einzuordnen sind, wenn sie dabei nicht willkürlich oder unsachlich agiert.

In diesem Fall beruhten die in den angegriffenen Erklärungen enthaltenen Wertungen auf einer tatsächlichen Grundlage, hieß es vom Gericht.

Sie lassen sich demnach von den Verfassungsschutzberichten des Landes von 2022 und 2023 nachvollziehbar stützen.

Dreyers Äußerungen seien zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung veröffentlicht worden und enthielten keine diffamierenden Wertungen. Auch die Wiedergabe der Zitate von Brandt bei der Preisverleihung sei im konkreten Zusammenhang sachlich gewesen.

Der Chef der Staatskanzlei, Fedor Rose, begrüßte die Entscheidung des Gerichts.

Es habe "unsere Argumentation zum Recht zur Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung mit seiner heutigen Entscheidung anerkannt", erklärte er am Mittwoch. Die Grenzen des Neutralitätsgebots seien nun klarer umrissen.

ald/smb

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