2025-04-03 07:52:35
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Geplanter Aufschub von EU-Lieferkettengesetz: Erster Schritt für Abschwächen

(AFP) Mit dem europaweiten Lieferkettengesetz will die EU beim Klimaschutz und bei der Einhaltung von Menschenrechten eigentlich weltweit vorangehen. Nun stimmen die Abgeordneten im Europaparlament am Donnerstag in Straßburg über einen Aufschub um ein Jahr ab - der erste Schritt in einer Reihe von Lockerungen, welche die EU-Kommission auf massiven Druck aus der Wirtschaft vorgeschlagen hatte.

Welcher Stichtag würde nach dem Aufschub gelten?

Für die ersten Unternehmen der 26. Juni 2028, ein Jahr später als bislang vorgesehen. Ab Juni 2029 soll das Gesetz den Vorschlägen der Kommission zufolge dann voll greifen.

Was müssen Unternehmen leisten?

Hier hat Brüssel weitere Lockerungen vorgeschlagen, die erst in den kommenden Monaten verhandelt werden. Firmen müssten die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben demzufolge nur noch bei ihren direkten Zulieferern sicherstellen.

Ein Nachweis darüber würde nicht mehr jährlich fällig, sondern alle fünf Jahre.

Die Berichtspflichten wären damit deutlich weniger aufwendig: In seiner jetzigen Form nimmt das Gesetz die Unternehmen für Umweltverschmutzung, Ausbeutung und Kinderarbeit in ihrer gesamten Lieferkette in die Pflicht.

Dazu zählen Lieferanten, Vertriebspartner, Transportunternehmen oder auch die Abfallwirtschaft.

Für wen gelten die Vorgaben?

Unter das Lieferkettengesetz fallen Unternehmen und ihre Mutterkonzerne mit mindestens 1000 Beschäftigten, die weltweit jährlich mindestens 450 Millionen Euro umsetzen.

Das gleiche soll für Unternehmen gelten, die mindestens 80 Millionen Euro Umsatz machen, wenn davon mindestens 22,5 Millionen Euro durch Einnahmen aus Lizenzgebühren generiert werden.

Daran will die Kommission nichts ändern. Mit einem im vergangenen Jahr beschlossenen Kompromiss hatten das Europaparlament und die 27 Mitgliedstaaten die Schwelle bereits deutlich höher gesetzt als in den Verhandlungen erwogen worden war.

Welche Strafen drohen den Unternehmen?

Das kommt auf die einzelnen Mitgliedstaaten an. Die nationalen Behörden sind dafür zuständig, zu ermitteln und bei Verstößen Bußgelder zu verhängen.

Die Strafen sollen bislang an den Jahresumsatz der Unternehmen geknüpft sein, diese Vorgabe will die Kommission streichen.

Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung haben laut Gesetz ein Recht auf Entschädigung. Diese soll den Vorschlägen der Kommission zufolge aber nicht mehr automatisch einklagbar sein.

Brüssel will eine EU-weite zivilrechtliche Haftung in dem Gesetz einschränken.

Welche Parteien sind für die Lockerungen?

Die Europäische Volkspartei (EVP) um CDU und CSU, weite Teile der Liberalen und das Rechtsaußen-Lager sprechen sich dafür aus, das Lieferkettengesetz abzuschwächen.

Seit der Europawahl im vergangenen Jahr haben sie im Parlament zusammen eine klare Mehrheit, mit der sie bereits ein Eilverfahren für die Verschiebung durchgesetzt hatten. Die Sozialdemokraten etwa sind dagegen, die EU-weite Haftung aufzuheben.

Wie geht es jetzt weiter?

In der Abstimmung am Donnerstagmittag geht es zunächst um die Verschiebung um ein Jahr. Der Rat der 27 EU-Länder muss den Aufschub anschließend absegnen, das gilt aber als Formalie.

Über die weiteren Lockerungen müssen das Europaparlament und die 27 Mitgliedsländer in den kommenden Wochen noch verhandeln, dabei sind zusätzliche Änderungen an dem Gesetz möglich.

Was bedeutet das für Deutschland?

Die nächste Bundesregierung muss die deutschen Gesetze an die europäischen Vorgaben anpassen, nachdem die Änderungen beschlossen sind. In Deutschland gilt seit Anfang des vergangenen Jahres bereits ein Lieferkettengesetz, konkret geht es darin etwa um Kinderarbeit und Ausbeutung.

Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 1000 in Deutschland Beschäftigten.

jhm/pe

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