Bei der SPD haben zum Koalitionsvertrag jetzt die Mitglieder das Wort
(AFP) Bei der SPD entscheiden in den kommenden Tagen die Parteimitglieder über Annahme oder Ablehnung des mit der Union ausgehandelten Koalitionsvertrages. Stimmberechtigt sind alle, die bis zum Stichtag 23. März in die Partei aufgenommen und dort registriert wurden.
CDU und CSU beschränken sich hingegen auf Entscheidungen jeweiliger Parteigremien sowie im Fall der CSU auch der Abgeordneten in Bundestag und bayerischem Landtag.
Wie werden die Parteimitglieder über die Abstimmung informiert?
Alle nach Parteiangaben 358.322 SPD-Mitglieder erhalten per Post einen Brief, der möglichst bis Anfang dieser Woche bei ihnen eintreffen soll.
Enthalten sind ein Zugangslink zum Abstimmungsportal, ein Passwort sowie weitere technische Hinweise. Sollte ein Brief nicht ankommen, zum Beispiel wegen eines Adressfehlers, ist eine zweite Zusendung auf Anfrage möglich.
Allerdings könnte die Zeit dafür dann knapp werden.
Wie findet die Abstimmung statt?
Die eigentliche Befragung erfolgt rein digital.
Die Mitglieder müssen sich dafür mit ihrer Mitgliedsnummer und dem per Post verschickten Passwort im Abstimmungssystem anmelden. Das geht auch mit dem Smartphone.
Die abgegebenen Stimmen werden verschlüsselt in eine digitale Wahlurne geschickt. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.
Die Wahl ist geheim, die Stimmabgabe als solche wird aber im System registriert, um Doppelvoten zu verhindern.
Wie lange geht das Mitgliedervotum?
Stimmabgaben sind ab diesem Dienstag und bis Dienstag, 29. April, 23.59 Uhr möglich.
Die Frage lautet: "Soll die SPD den mit CDU/CSU ausgehandelten Koalitionsvertrag abschließen?" Geantwortet werden kann nur mit Ja oder Nein. Der ursprünglich genannte Zeitraum von fünf bis sechs Tagen wurde deutlich verlängert, dafür fallen in diese Zeit auch Osterferien und -feiertage.
Ist eine Abstimmung auch ohne eigenes Endgerät möglich?
Wer keinen Computer und auch kein Smartphone hat oder solche Geräte nicht nutzt, kann sich an seinen Ortsverein oder eine SPD-Geschäftsstelle wenden und erhält dort Unterstützung. Ebenso können auch beliebige andere Endgeräte, zum Beispiel von Familienangehörigen oder im Freundeskreis, verwendet werden, egal ob diejenigen selbst SPD-Mitglieder sind oder nicht.
Wie können sich die Mitglieder über den Koalitionsvertrag informieren?
Der Koalitionsvertrag sowie auch eine Kurzübersicht dazu sind auf der Internetseite der SPD abrufbar, über viele Inhalte wurde natürlich zudem in unterschiedlichen Medien berichtet. Darüber hinaus organisiert die Partei zwei zentrale Dialogveranstaltungen mit der Parteiführung, die auch digital verfolgt werden können.
Die erste wurde für diesen Montagabend in Hannover angesetzt, die zweite soll am 26. April in Baunatal bei Kassel stattfinden. Zudem gibt es zahlreiche Online-Veranstaltungen sowie Mitgliederdialoge auf regionaler Ebene.
Muss sich die Partei an das Abstimmungsergebnis halten?
Das Votum ist bindend, wenn sich mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligt haben. Das wären also 71.665 Menschen.
Eine Mandats- und Zählkommission stellt das Ergebnis nach Ablauf des Abstimmungszeitraums unter notarieller Aufsicht fest. Am Mittwoch, 30. April soll das Resultat verkündet werden.
bk/awe
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