2025-04-15 16:17:12
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Elektronische Patientenakte: Die digitale Krankengeschichte auf Knopfdruck

(AFP) Pläne für eine elektronische Patientenakte (ePA) gibt es seit mehr als 20 Jahren, seit 2021 gibt es sie auf freiwilliger Basis. Bislang wurde die E-Akte aber nur wenig genutzt.

Dies ändert sich nun: Nach einer mehrmonatigen Testphase in drei Modellregionen wird sie am 29. April bundesweit eingeführt. Worum es bei der "ePA für alle" geht:

Was bringt die E-Akte Patienten und Ärzten?

In der Akte ist die gesamte Krankengeschichte eines Patienten per Knopfdruck einsehbar - von Behandlungen und Operationen über Vorsorgeuntersuchungen, Röntgenbilder bis zu verschriebenen Medikamenten. Der große Vorteil: Ärztinnen und Ärzte könnten auch bei neuen Patienten sofort sehen, was bisher gemacht wurde, wo Risiken liegen und zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist.

Bei der Verschreibung von Medikamenten können sie zudem erkennen, ob unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln drohen.

Und bei Notfällen können sich die Behandelnden schnell über die Lage informieren - auch wenn der oder die Betroffene womöglich nicht ansprechbar ist.

Wie wurde die Patientenakte bislang genutzt?

Seit Anfang 2021 können Versicherte die elektronische Patientenakte auf freiwilliger Basis über Angebote ihrer Krankenkassen nutzen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zufolge taten das aber weniger als ein Prozent der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten. Grund waren komplizierte Anmeldeverfahren und teils nicht ausgereifte Apps zur Nutzung.

Was ändert sich mit der "ePA für alle"?

Statt aktiv die E-Akte beantragen zu müssen, bekommen gesetzlich Versicherte sie seit 15. Januar automatisch. Nur wenn sie ausdrücklich widersprechen, unterbleibt dies (Opt-out).

Dies taten bis Mitte Januar im Schnitt nur fünf Prozent der Versicherten einer Kasse.

Wie kann ich widersprechen?

Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder über Widerspruchs-Möglichkeiten informieren.

Die meisten Versicherten bekamen deshalb bis Januar Post. Sie konnten dann in der Regel per Online-Formular oder Post an ihre Kasse der Anlegung widersprechen.

Der Widerspruch bleibt aber auch nachträglich möglich: Die Kassen müssen die ePA dann inklusive aller Daten löschen.

Warum kommt der bundesweite Einsatz erst jetzt?

Mit der Bereitstellung der E-Akten zum 15. Januar starteten Praxen, Kliniken und Apotheken in drei Modellregionen - Hamburg, Franken sowie Nordrhein-Westfalen - mit der Testung.

Der bundesweite Start sollte Mitte Februar erfolgen, wurde aber aufgrund technischer Problem auf April verschoben.

Ab 29. April kann die ePA nun deutschlandweit genutzt werden. Um sie "sicher und nachhaltig in der Fläche zu etablieren", soll die Einführung Lauterbach zufolge "schrittweise" erfolgen.

Das heißt: Wohl erst ab 1. Oktober sind Praxen und andere Einrichtungen verpflichtet, die E-Akte zu nutzen. Sanktionen könnte es erst ab Januar 2026 geben.

Was ist mit Menschen, die keine Apps bedienen können oder wollen?

Sie könnten dennoch von den Vorteilen der elektronischen Patientenakte profitieren, auch wenn sie nicht selbst von überall auf die Daten per App zugreifen können. Denn in der Arztpraxis wäre sie abrufbar.

Zudem kann die E-Akte auch über einen Desktop-Computer genutzt, in ausgewählten Apotheken oder von Berechtigten - zum Beispiel einem Familienmitglied - eingesehen werden.

Wer überträgt die bisherigen Patientendaten?

Das Gesetz verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, Medikationsdaten, Befundberichte, Arzt- und Entlassbriefe standardmäßig in die elektronische Akte einzustellen.

Weitere Informationen, auch aus vorangegangenen Behandlungen, können sie auf Wunsch ebenfalls einfügen. Die Medikationsliste wird automatisch über das elektronische Rezept befüllt.

Patientinnen und Patienten können zudem auch selbst Dokumente hinzufügen.

Kann ich den Zugriff begrenzen?

Ja.

Er kann etwa auf einzelne Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken beschränkt werden. Bestimmte Dokumente können von den Versicherten auch verborgen oder dauerhaft gelöscht werden.

Sind meine Daten sicher?

Die Daten werden laut Gesundheitsministerium auf sicheren Servern gespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt. Der Chaos Computer Club hatte vor der Testphase Sicherheitslücken identifiziert, die laut Lauterbach aber nun behoben sind.

Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen seien zusammen mit Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt worden.

Können meine Daten von Pharmafirmen verwendet werden?

Ja.

Ein Ziel der Reform ist es, der Pharmaforschung in Deutschland durch die Bereitstellung von Patientendaten im großen Stil einen Schub zu geben. Allerdings werden die Daten dabei mit Pseudonymen versehen, können den Menschen also nicht mehr direkt zugeordnet werden.

Nutzerinnen und Nutzer der ePA können der Datenverwendung zu Forschungszwecken aber auch jederzeit widersprechen.

awe/mt

KW

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