Der "Wachstumsbooster": Schnellere Abschreibungen und weniger Unternehmensteuern
(AFP) Mit milliardenschweren Steuersenkungen will die Bundesregierung den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und die Konjunktur ankurbeln. Der sogenannte Wachstumsbooster, der am Donnerstag vom Bundestag beschlossen wurde, betrifft vier Bereiche.
Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, das ist am 11. Juli geplant. Ein Überblick:
Investitionsbooster
Beschleunigte Abschreibungen zur Senkung der Steuerlast sollen Unternehmen einen Investitionsanreiz geben.
Üblicherweise schreiben Firmen ihre neuen Maschinen, Geräte und Fahrzeuge über die Jahre ihrer Nutzung linear ab. Dies soll nun von 2025 bis 2027 deutlich schneller möglich sein.
Vorgesehen ist die Möglichkeit einer degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) von jährlich je 30 Prozent, sodass die Anschaffung schon binnen drei Jahren steuerlich weitgehend abgeschrieben werden kann.
Senkung der Körperschaftsteuer
Nach Auslaufen des Abschreibungsboosters soll eine schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer folgen, also der Steuer auf Einkommen juristischer Personen wie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Sie beträgt derzeit 15 Prozent. Geplant ist, dass sie ab 2028 um jeweils einen Prozentpunkt bis 2032 auf dann zehn Prozent abgesenkt wird.
Die Gesamtsteuerbelastung für die Firmen soll damit ab 2032 knapp 25 Prozent statt aktuell knapp 30 Prozent betragen.
Auch für Personengesellschaften gibt es Verbesserungen: Deren Steuer auf einbehaltene Gewinne soll künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken.
Elektromobilität bei Unternehmen
Betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge sollen gefördert werden.
Bereits im Investitionsjahr sollen künftig 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden können. Die Preisgrenze für die besondere steuerliche Förderung soll auf 100.000 Euro angehoben werden, zurzeit beträgt sie 70.000 Euro.
Die Maßnahmen sollen für alle E-Fahrzeuge gelten, die zwischen Ende Juni dieses Jahres und Ende 2027 neu angeschafft werden.
Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage
Um Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln, soll die Forschungszulage ausgebaut werden. So ist vorgesehen, die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen Euro anzuheben.
Das gilt für den Zeitraum von 2026 bis 2030. Die Forschungszulage soll außerdem auf zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten ausgeweitet werden. Die Verfahren sollen bürokratieärmer werden.
Erwartete Entlastungen für Unternehmen
Die Regierung geht für die Jahre von 2025 bis 2029 von Entlastungen für die Firmen im Umfang von gut 48 Milliarden Euro aus.
Davon belaufen sich allein die erwarteten Mindereinnahmen für die Länder und Kommunen auf über 30 Milliarden Euro, für die Kommunen alleine 13,5 Milliarden Euro.
Forderungen der Länder nach Entlastung
Wegen der erwarteten Steuermindereinnahmen hatten die Länder einen Ausgleich gefordert.
Die Einigung in der dazu eingesetzten hochrangigen Bund-Länder-Gruppe gelang erst in dieser Woche. Demnach erstattet der Bund den Kommunen ihre mit dem Investitionspaket verbundenen Steuerausfälle in den Jahren 2025 bis 2029 vollständig, den Ländern zumindest teilweise.
Umgesetzt werden soll dies im Fall der Kommunen durch eine Änderung deren Anteils an den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer.
Die Länder sollen als Kompensation in den Jahren 2026 bis 2029 zusätzliche acht Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaschutz erhalten.
hcy/mt
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