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1. Oktober 2024 um 09:00

Gerichtsurteil zu BKA-Gesetz betont Datenschutzbedenken

Court / Hammer / Verdict
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Teile des 2017 reformierten BKA-Gesetzes verfassungswidrig sind. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Schutzes der informationellen Selbstbestimmung gegen übermäßige Überwachung und Datensammlung. Das Urteil des Gerichts resultierte aus einer Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die argumentierte, dass die Bestimmungen des Gesetzes geheime Überwachung von Personen und unbefugte Datenspeicherung..
1. Oktober 2024 um 05:40

Sicherheit und Privatsphäre im BKA

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft erneut die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) hinsichtlich Datenerhebung, -austausch und -überwachung. Dies folgt auf ein Urteil von 2016, das Teile des BKA-Gesetzes als verfassungswidrig einstufte und gesetzgeberische Verbesserungen erforderte. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und verschiedene Einzelkläger argumentieren, dass die aktuellen Befugnisse das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Sie kritisieren die umfa..
24. September 2024 um 13:29

Verfassungsgericht prüft Strompreisbremse

Electricity / High-voltage power pylon and power poles for electrical engineering from the power plant as fuel and power generation to the customer, industry and city
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Anhörungen eingeleitet, um die Rechtmäßigkeit der deutschen Strompreisbremse zu prüfen, eine Maßnahme, die eingeführt wurde, um Verbraucher vor steigenden Energiekosten nach dem Ukraine-Krieg zu schützen. Das Gericht untersucht insbesondere, ob die Regelung die Rechte von Produzenten erneuerbarer Energien verletzt. Zweiundzwanzig Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien haben Beschwerden eingereicht und argumentieren, dass die fina..
17. September 2024 um 23:55

Hessisches Überwachungsgesetz verfassungswidrig

Court / Hammer / Verdict
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des hessischen Verfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht kritisierte Regelungen zur Handyüberwachung, zur Kundendatenerhebung, zum Informationsaustausch mit Behörden und zum Einsatz von verdeckten Ermittlern. Das Urteil geht auf eine Klage von Bürgerrechts- und Datenschutzbefürwortern zurück. Das Gesetz muss bis Ende 2023 überarbeitet werden. Innenminister Roman Poseck hat neue Regelungen versprochen und betont die Bedeutung gut..
KW

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