2024-09-24 13:29:08
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Insiderhandel erschüttert Börse

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Ein ehemaliger Mitarbeiter der Deutschen Börse ist in einen bedeutenden Insiderhandelsskandal verwickelt. Die Person nutzte das Wissen über 154 Pflichtveröffentlichungen der Börse, um durch den Handel mit Aktien und Finanzinstrumenten Gewinne zu erzielen.

Das Landgericht Frankfurt sicherte vorläufig Vermögenswerte im Wert von 1,3 Millionen Euro vom Angeklagten. Trotz der Berufung des Angeklagten bestätigte das Oberlandesgericht die Entscheidung, die Vermögenswerte zu beschlagnahmen.

Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin bestätigte den Verdacht auf illegale Aktivitäten. Die gesamten Erlöse aus den Handelsgeschäften wurden beschlagnahmt.

Die Deutsche Börse beschrieb den Vorfall als isoliert und versicherte eine vollständige Zusammenarbeit mit den Behörden. Berichten zufolge hatte der Angeklagte ein Handelskonto unter dem Namen seiner Frau genutzt, um die Geschäfte auszuführen und von unveröffentlichten Ad-hoc-Mitteilungen zu profitieren.

Obwohl nur ein Drittel der Geschäfte auf echten Insiderinformationen basierte, entschieden die Gerichte, dass die Beschlagnahmung der Erlöse gerechtfertigt war. Dieser Fall unterstreicht die strengen Maßnahmen, die deutsche Behörden ergreifen, um die Marktintegrität zu wahren und das Vertrauen der Anleger zu erhalten.

stern
24. September 2024 um 09:48

Versuchter Insiderhandel ohne Wissensvorsprung: Justiz darf trotzdem beschlagnahmen

Finanzen
Versuchter Insiderhandel ohne Wissensvorsprung: Justiz darf trotzdem beschlagnahmen
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen geständigen Mann wegen 154 Fällen mutmaßlichen Insiderhandels mit Aktien und Derivaten über ein von ihm verwaltetes Depot seiner Ehefrau, durch die er 1,3 Millionen Euro einnahm. Er nutzte dafür unveröffentlichte Ad-hoc-Mitteilungen, von denen sich in einem Drittel der Fälle herausstellte, dass sie tatsächlich Insiderinformationen enthielten. Landgericht Frankfurt verhängte am 25. Juli vorläufigen Arrestbeschluss über Erlöse. OLG wies Beschwerde ab; Einziehung..
Tagesspiegel
24. September 2024 um 10:58

Fall bei Deutscher Börse: Verdacht auf Insiderhandel - OLG weist Beschwerde ab

Wirtschaft
Finanzen
Fall bei Deutscher Börse: Verdacht auf Insiderhandel - OLG weist Beschwerde ab
Ehemaliger Mitarbeiter der Deutschen Börse verdächtigt Insiderhandel; Vermögen von 1,3 Millionen Euro vorläufig gesichert; Beschwerde des Angeklagten abgewiesen.
tz
24. September 2024 um 10:58

Verdacht auf Insiderhandel - OLG weist Beschwerde ab

Wirtschaft
Finanzen
Verdacht auf Insiderhandel - OLG weist Beschwerde ab
Ein Ex-Mitarbeiter der Deutschen Börse soll in 154 Fällen Insiderhandel betrieben haben, indem er über das Depot seiner Ehefrau Aktien und Finanzinstrumente kurz vor Veröffentlichung von Börsenpflichtmitteilungen gekauft und anschließend verkauft hat; das Landgericht Frankfurt hatte 1,3 Millionen Euro aus seinem Vermögen vorläufig gesichert; das OLG Frankfurt bestätigte, dass die Einziehung rechtens war; die Entscheidung ist nicht anfechtbar; die Finanzaufsicht Bafin war involviert.
KW

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