2024-09-25 13:29:08
Recht

BGH bestätigt Freispruch im Holocaust-Leugnungsfall

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch von Sylvia Stolz bestätigt, die der Holocaust-Leugnung beschuldigt wurde. Stolz, eine Wiederholungstäterin, hatte ein 339-seitiges Fax, das den Holocaust leugnete, an das Münchner Finanzamt geschickt.

Das Landgericht München II hatte sie zuvor freigesprochen, mit der Begründung, dass nur wenige Steuerbeamte, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, von dem Schreiben Kenntnis hatten. Diese begrenzte Zuhörerschaft bedeutete, dass der Inhalt nicht öffentlich verbreitet wurde und somit keine öffentliche Anstiftung darstellte.

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und argumentierte, dass die Leugnung dennoch strafbar sein könnte, wenn sie den Strafverfolgungsbehörden gemeldet wird. Der BGH wies diese Berufung jedoch zurück und erklärte, dass Holocaust-Leugnung öffentlich verbreitet werden muss, um nach den Anstiftungsgesetzen strafbar zu sein.

Die Entscheidung unterstreicht die rechtlichen Kriterien dafür, was in Deutschland als öffentliche Anstiftung gilt.

gmx
25. September 2024 um 01:32

BGH urteilt zu Freispruch für Holocaustleugnerin

Politik
BGH urteilt zu Freispruch für Holocaustleugnerin
Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Strafbarkeit der Holocaustleugnung durch Sylvia Stolz aus Ebersberg in einem 339 Seiten langen Fax an das Finanzamt. Das Landgericht München II sprach Stolz frei, da nur wenige Finanzbeamte Kenntnis von dem Schreiben hatten.
stern
25. September 2024 um 02:06

Bundesgerichtshof urteilt über Holocaustleugnung in Schreiben an Finanzamt

Politik
Bundesgerichtshof urteilt über Holocaustleugnung in Schreiben an Finanzamt
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt am Mittwoch (11.00 Uhr) in Karlsruhe über Holocaustleugnung in einem Schreiben an das Finanzamt. Eine bereits wegen Volksverhetzung vorbestrafte Frau wurde im vergangenen Jahr vom Landgericht München II freigesprochen. Es stellte fest, dass sie zwar in dem Brief den Holocaust geleugnet habe - Volksverhetzung sei das aber hier nicht, weil der Text nur an die Behörde ging. (Az. 3 StR 32/24)
zeit
25. September 2024 um 11:47

Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch von Holocaustleugnerin

Politik
Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch von Holocaustleugnerin
Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch von Frau S. Stolz, die 339-seitiges Fax mit Holocaustleugnung an Finanzamt München geschickt hatte; Landgericht München II hatte sie vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen, da nur wenige im Finanzamt sich damit befassten und hohe Datensensibilität der Behörden bestand; Staatsanwaltschaft legte Revision ein, die der BGH als unbegründet verwarf.
KW

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