2024-10-04 13:29:09
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EU-Gericht beschränkt Metas Nutzung von persönlichen Daten

Das oberste Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, keine öffentlichen Daten über die sexuelle Orientierung von Nutzern für gezielte Werbung verwenden darf. Diese bahnbrechende Entscheidung erfolgte nach einer Beschwerde des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems. Das Urteil legt fest, dass Meta und andere Online-Werbeunternehmen strenge Datenlöschpraktiken einhalten müssen, um eine unbegrenzte Datennutzung zu verhindern.

Das Gericht betonte, dass soziale Netzwerke personenbezogene Daten nicht uneingeschränkt verarbeiten dürfen und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten müssen. Dies umfasst die Beachtung von Grundsätzen zur Datenminimierung und die Sicherstellung, dass die Datenspeicherung nicht unbegrenzt erfolgt. Öffentlich von Nutzern offengelegte Daten dürfen für ihren ursprünglichen Zweck verwendet werden, aber eine weitere Verarbeitung zu Werbezwecken ist eingeschränkt, es sei denn, die DSGVO-Richtlinien werden strikt befolgt.

Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die digitale Werbebranche haben, da sie einen Präzedenzfall für den Umgang mit Daten in ganz Europa schafft. Unternehmen müssen nun robuste Datenmanagement-Protokolle entwickeln, um die Einhaltung sicherzustellen, was sich erheblich darauf auswirkt, wie sie Werbung ausrichten und persönliche Daten nutzen. Das Urteil hebt auch die möglichen Auswirkungen auf die Nutzung persönlicher Daten für KI-Training und andere sekundäre Zwecke hervor.

Das endgültige Urteil im spezifischen Fall von Schrems wird vom österreichischen Obersten Gerichtshof gefällt. Die Entscheidung des EU-Gerichts sendet jedoch bereits eine klare Botschaft, dass die digitale Wirtschaft die Privatsphäre der Nutzer und den Datenschutz priorisieren muss. Da die Debatte über den Datenschutz andauert, ist dieses Urteil ein entscheidender Schritt zum Schutz persönlicher Informationen im digitalen Zeitalter.

gmx
4. Oktober 2024 um 02:33

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4. Oktober 2024 um 09:34

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Der EU-Gerichtshof hat entschieden, dass Meta öffentliche Daten zur sexuellen Orientierung von Nutzern nicht für gezielte Werbung verwenden darf. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hatte Beschwerde eingelegt, nachdem er auf Facebook Werbung auf der Grundlage seiner öffentlichen Äußerungen über seine Sexualität erhalten hatte. Die DSGVO erfordert eine Datensparsamkeit und begrenzt die Verwendung von Nutzerdaten für Werbezwecke.
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4. Oktober 2024 um 10:37

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Der EuGH entschied, dass Meta personenbezogene Daten nur begrenzt für Werbung nutzen darf. Öffentlich zugängliche Daten dürfen nur für den ursprünglichen Zweck verwendet werden, es gibt aber Ausnahmen wenn Daten zuvor öffentlich gemacht wurden. Schrems klagte, dass Meta gegen Datenschutzregeln wie Datenminimierung und zeitlich unbegrenzte Speicherung verstößt. Der Oberste Gerichtshof Österreichs und Kartellbehörden sind involviert. Der EuGH traf eine Vorabentscheidung, das Endurteil fällt der..
TechCrunch
4. Oktober 2024 um 11:08

Meta konfrontiert Datenspeicherungsbeschränkungen für sein EU-Werbegeschäft nach Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union

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Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union erfordert, dass Werbeunternehmen Datenmanagemententprotokolle entwickeln, um nicht mehr benötigte Daten schrittweise zu löschen, und könnte sich auf die Umnutzung personenbezogener Daten durch Technologieriesen für das KI-Training auswirken, was möglicherweise gegen die Zweckbindung der DSGVO verstößt.
KW

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