2024-10-07 13:29:08
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Gerechtigkeit für Stasi-Schuss

In einem fesselnden Rechtsfall steht ein 80-jähriger ehemaliger Stasi-Offizier wegen eines jahrzehntealten Verbrechens unter Anklage. Die Staatsanwaltschaft hat eine zwölfjährige Haftstrafe für den angeblichen heimtückischen Mord an Czesław Kukuczka, einem 38-jährigen polnischen Staatsbürger, gefordert. Der Vorfall ereignete sich 1974 am Grenzübergang Friedrichstraße in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und beinhaltete eine tödliche Schießerei aus wenigen Metern Entfernung.

Der Fall nahm 2016 eine bedeutende Wendung, als ein entscheidendes Beweisstück aus dem Stasi-Archiv auftauchte, das den Angeklagten als Schützen identifizierte. Diese Entdeckung weckte erneut das Interesse an einem Fall, der einst als unlösbar galt. Kukuczka, der Berichten zufolge eine gefälschte Bombe bei sich trug, suchte Asyl im Westen, wurde jedoch von einer operativen Stasi-Gruppe abgefangen, die ihn "neutralisieren" sollte.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die kalkulierte Natur der Operation die Kriterien für Mord erfüllt und betont den vorsätzlichen Betrug, der darin besteht, Kukuczka glauben zu lassen, er könne sicher die Grenze überqueren. Die Verteidigung bestreitet jedoch diese Anklagen und plädiert auf Totschlag oder Freispruch mit der Begründung, dass der Angeklagte lediglich Befehle befolgte.

Das Berliner Landgericht wird voraussichtlich am 14. Oktober sein Urteil fällen. Der Prozess unterstreicht die anhaltende Suche nach Gerechtigkeit bei historischen Verbrechen, da die Familien der Opfer Jahrzehnte später einen Abschluss suchen. Dieser Fall unterstreicht das komplexe Erbe des Überwachungsstaates der DDR und die moralischen Fragen im Zusammenhang mit Gehorsam gegenüber Befehlen in repressiven Regimen.

gmx
7. Oktober 2024 um 01:33

Plädoyers möglich im Prozess gegen Ex-Stasi-Mitarbeiter

Politik
Plädoyers möglich im Prozess gegen Ex-Stasi-Mitarbeiter
Prozess gegen 80-jährigen Ex-Stasi-Oberleutnant wegen Mordes an 38-jährigem Polen Czesław Kukuczka am Grenzübergang Friedrichstraße am 29. März 1974; Angeklagter bestreitet Vorwürfe; Staatsanwaltschaft wirft Heimtücke vor; Ermittlungen erst 2016 mit Hinweisen aus Stasi-Archiv vorangekommen; zunächst Totschlag angenommen; offen, ob Angeklagter am 15. Verhandlungstag etwas zu persönlichen Verhältnissen sagt.
Tagesspiegel
7. Oktober 2024 um 01:32

DDR-Verbrechen: Plädoyers möglich im Prozess gegen Ex-Stasi-Mitarbeiter

Politik
DDR-Verbrechen: Plädoyers möglich im Prozess gegen Ex-Stasi-Mitarbeiter
Berliner Staatsanwaltschaft wirft ehemaligem Stasi-Oberleutnant heimtückischen Mord an 38-jährigem Polen Czesław Kukuczka vor, den er am 29. März 1974 aus zwei Meter Entfernung am Grenzübergang Friedrichstraße gezielt in den Rücken schoss; zunächst ging Behörde von Totschlag aus, was verjährt gewesen wäre; Verteidigung bestreitet Vorwürfe; Angeklagter könnte am 15. Verhandlungstag zu persönlichen Verhältnissen Stellung nehmen; Ermittlungen erst 2016 zu Durchbruch geführt.
DER SPIEGEL
7. Oktober 2024 um 08:53

Berlin: Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Haft für Ex-Stasi-Mitarbeiter - DER SPIEGEL

Politik
Berlin: Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Haft für Ex-Stasi-Mitarbeiter - DER SPIEGEL
Die Staatsanwaltschaft fordert 12 Jahre Haft für einen 80-jährigen Ex-Stasi-Oberleutnant, der 1974 einen 38-jährigen Polen am Grenzübergang Friedrichstraße erschossen haben soll. Laut Behörde gab es 2016 einen entscheidenden Hinweis aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv. Der Angeklagte hat sich im Prozess nicht geäußert, seine Verteidigerin hatte die Vorwürfe zu Beginn bestritten.
t-online
7. Oktober 2024 um 09:01

Berlin: Tödlicher Schuss am DDR-Grenzübergang – Zwölf Jahre Haft gefordert

Politik
1974 wurde ein 38-jähriger Pole am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße erschossen. Jahrzehnte später wird ein 80-jähriger Ex-Stasi-Oberleutnant angeklagt, der als Teil einer Operativgruppe den Mann zur "Unschädlichmachung" getötet haben soll. Erst 2016 gab es einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv. Zunächst ging die Behörde von Totschlag aus, was verjährt gewesen wäre. Nun sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt..
KW

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