2024-10-07 13:29:08
History
Politik
Gerechtigkeit für Stasi-Schuss
Der Presse-Radar zum Thema:
gmx
Politik
Prozess gegen 80-jährigen Ex-Stasi-Oberleutnant wegen Mordes an 38-jährigem Polen Czesław Kukuczka am Grenzübergang Friedrichstraße am 29. März 1974; Angeklagter bestreitet Vorwürfe; Staatsanwaltschaft wirft Heimtücke vor; Ermittlungen erst 2016 mit Hinweisen aus Stasi-Archiv vorangekommen; zunächst Totschlag angenommen; offen, ob Angeklagter am 15. Verhandlungstag etwas zu persönlichen Verhältnissen sagt.
Tagesspiegel
DDR-Verbrechen: Plädoyers möglich im Prozess gegen Ex-Stasi-Mitarbeiter
Politik
Berliner Staatsanwaltschaft wirft ehemaligem Stasi-Oberleutnant heimtückischen Mord an 38-jährigem Polen Czesław Kukuczka vor, den er am 29. März 1974 aus zwei Meter Entfernung am Grenzübergang Friedrichstraße gezielt in den Rücken schoss; zunächst ging Behörde von Totschlag aus, was verjährt gewesen wäre; Verteidigung bestreitet Vorwürfe; Angeklagter könnte am 15. Verhandlungstag zu persönlichen Verhältnissen Stellung nehmen; Ermittlungen erst 2016 zu Durchbruch geführt.
DER SPIEGEL
Berlin: Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Haft für Ex-Stasi-Mitarbeiter - DER SPIEGEL
Politik
Die Staatsanwaltschaft fordert 12 Jahre Haft für einen 80-jährigen Ex-Stasi-Oberleutnant, der 1974 einen 38-jährigen Polen am Grenzübergang Friedrichstraße erschossen haben soll. Laut Behörde gab es 2016 einen entscheidenden Hinweis aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv. Der Angeklagte hat sich im Prozess nicht geäußert, seine Verteidigerin hatte die Vorwürfe zu Beginn bestritten.
t-online
Berlin: Tödlicher Schuss am DDR-Grenzübergang – Zwölf Jahre Haft gefordert
Politik
1974 wurde ein 38-jähriger Pole am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße erschossen. Jahrzehnte später wird ein 80-jähriger Ex-Stasi-Oberleutnant angeklagt, der als Teil einer Operativgruppe den Mann zur "Unschädlichmachung" getötet haben soll. Erst 2016 gab es einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv. Zunächst ging die Behörde von Totschlag aus, was verjährt gewesen wäre. Nun sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt..
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