2024-10-11 23:55:09
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Gericht stoppt Abschiebung eines Predigers

Ein salafistischer Prediger aus Bonn wird nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln nicht abgeschoben, da die Beweise gegen ihn als unzureichend angesehen wurden. Trotz der Behauptungen der Stadt über seine Verbindungen zu radikalen Kreisen und gefährlichen Aktivitäten fand das Gericht keine erhebliche Bedrohung für die demokratische Ordnung Deutschlands. Der Eilantrag des Predigers war erfolgreich und stoppte die Bemühungen der Stadt, ihn nach Kosovo abzuschieben und ein 20-jähriges Wiedereinreiseverbot zu verhängen.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Stadt Bonn zurück. Das Gericht betonte den Mangel an konkreten Beweisen, die den Prediger als Bedrohung darstellen würden. Darüber hinaus hob es den verfassungsrechtlichen Schutz seiner Familie hervor, zu der seine deutsche Ehefrau und drei kleine Kinder gehören. Dieser Aspekt war entscheidend für die Entscheidung des Gerichts, da es sich um ein Grundrecht handelt, das schwer gegen eine Abschiebung wiegt, es sei denn, es werden schwere Bedrohungen nachgewiesen.

Die Stadt Bonn hatte den Prediger beschuldigt, Hassreden zu verbreiten und Verbindungen zur radikalen salafistischen Szene zu haben, einschließlich Verbindungen zu Mixed-Martial-Arts-Kämpfern und Clan-Kreisen. Das Gericht befand diese Behauptungen jedoch als unbewiesen und unzureichend, um seine Abschiebung zu rechtfertigen. Das Urteil ist endgültig und unanfechtbar und stellt eine bedeutende rechtliche Haltung im Hinblick auf das Gleichgewicht zwischen nationalen Sicherheitsbedenken und individuellen Rechten dar. Dieser Fall unterstreicht die Komplexität von Abschiebungsfällen, die angeblichen Radikalismus betreffen, bei denen Beweise und verfassungsrechtliche Rechte sorgfältig abgewogen werden müssen.

stern
11. Oktober 2024 um 13:13

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Die Stadt Bonn drohte dem salafistischen Prediger mit Abschiebung ins Kosovo und einer 20-jährigen Wiedereinreisesperre, da er als Anhänger des politischen Salafismus die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährde. Seine Aktivitäten als Prediger, die Unterstützung der radikalen Szene und Kontakte zu salafistischen Predigern sowie Verbindungen zu Mixed-Martial-Arts-Kämpfern und Clanszene wurden angeführt. Ein Eilantrag des Predigers beim OVG Münster hatte Erfolg; die Gründe der Stadt rec..
Tagesspiegel
11. Oktober 2024 um 14:42

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Salafistischer Prediger aus Bonn darf laut Gericht nicht abgeschoben werden. Verwaltungsgericht Köln lehnte Abschiebung ab; Prediger mit Clanszene verbunden.
gmx
11. Oktober 2024 um 14:13

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Das OVG bestätigte das Abschiebeverbot für einen Salafisten-Prediger aus Bonn, dem die Stadt Hasspropaganda, Kontakte zur radikalen Szene sowie zur Kampfsport- und Clan-Szene vorwarf. Das Gericht sah keine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung und verwies auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie des Mannes, der drei junge Kinder hat. Ob die Bindung zur Familie tatsächlich schützenswert ist, könne erst in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.
KW

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