2024-10-15 17:55:11
Klimawandel
Politik

Klimaktivistin zu Geldstrafe verurteilt

Lilli Gomez, eine prominente Klimaktivistin aus der Gruppe Letzte Generation, wurde vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt. Die 24-Jährige wurde wegen Teilnahme an einer Straßenblockade in Treptow und Vandalismus an einem Weihnachtsbaum in Berlin-Mitte verurteilt, indem sie ihn mit orangener Farbe aus einem Feuerlöscher besprühte. Das Gericht erkannte ihre Handlungen als friedlich und altruistisch an, hielt sie letztlich jedoch für unwirksam im Hinblick auf den Beitrag zum Klimaschutz.

Der Richter berücksichtigte Gomez' vorherige Verurteilung bei der Festlegung der Strafe, was zu einer Verurteilung zu 280 Tagessätzen zu je 15 Euro führte. Trotz des Plädoyers ihrer Verteidigerin auf Freispruch hielt das Gericht die Geldstrafe aufrecht und betonte die Notwendigkeit, die rechtlichen Implikationen ihrer Handlungen zu berücksichtigen, zu denen Nötigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Beschädigung öffentlichen Eigentums gehörten.

Die Protestaktionen waren Teil einer breiteren Bewegung der Letzten Generation, die darauf abzielte, auf dringende Klimaprobleme aufmerksam zu machen. Das Rechtssystem hat sich jedoch damit konfrontiert gesehen, die Absichten der Aktivisten gegen die durch ihre Demonstrationen verursachten Störungen und Schäden abzuwägen. Allein die Kosten für die Reinigung des bemalten Weihnachtsbaums beliefen sich auf etwa 20.000 Euro, was den Fall von Gomez weiter komplizierte.

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, hebt es die anhaltende Spannung zwischen Klimaaktivismus und rechtlicher Verantwortung hervor. Der Fall von Gomez unterstreicht die Herausforderungen, denen sich Aktivisten gegenübersehen, die auf zivilen Ungehorsam zurückgreifen, um ihre Umweltbedenken zu äußern, während sie die feine Linie zwischen wirkungsvollem Eintreten und rechtlichen Konsequenzen navigieren.

focus
15. Oktober 2024 um 14:01

Straße blockiert, Weihnachtsbaum besprüht - 4.200 Euro Strafe! Klima-Kleberin der „Letzten Generation“ erneut verurteilt

Umwelt
Straße blockiert, Weihnachtsbaum besprüht - 4.200 Euro Strafe! Klima-Kleberin der „Letzten Generation“ erneut verurteilt
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte die 24-jährige Klimaaktivistin Lilli Gomez der Letzten Generation zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro (280 Tagessätze à 15 Euro) wegen Nötigung, Widerstand und Sachbeschädigung bei Straßenblockaden in Treptow und einer Farbattacke auf einen Weihnachtsbaum in Berlin-Mitte. Die Strafe berücksichtigte eine frühere Verurteilung und ihr altruistisches Handeln, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
stern
15. Oktober 2024 um 15:12

Geldstrafe für Klimaaktivistin wegen Farbattacke auf Weihnachtsbaum in Berlin

Politik
Geldstrafe für Klimaaktivistin wegen Farbattacke auf Weihnachtsbaum in Berlin
Unter anderem wegen eines Farbanschlags auf einen Weihnachtsbaum in Berlin ist eine Klimaaktivistin der Gruppe Letzte Generation zu einer Geldstrafe von 4200 Euro worden. Sie wurde am Dienstag vom Amtsgericht Tiergarten der Nötigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
rbb24
15. Oktober 2024 um 14:52

Amtsgericht Tiergarten: Aktivistin der "Letzten Generation" erneut zu Geldstrafe verurteilt

Amtsgericht Tiergarten: Aktivistin der "Letzten Generation" erneut zu Geldstrafe verurteilt
Lilli Gomez, eine Aktivistin der "Letzten Generation", wurde vom Amtsgericht Tiergarten zu 4.200 Euro Geldstrafe verurteilt. Bei der Strafhöhe wurde eine frühere Verurteilung der 24-Jährigen berücksichtigt.
stern
15. Oktober 2024 um 14:38

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Berlin: Straße blockiert, Weihnachtsbaum besprüht: Klimaaktivistin verurteilt
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte eine Aktivistin der Gruppe Letzte Generation wegen Straßenblockade in Treptow und Besprühen eines Weihnachtsbaums in Berlin-Mitte zu 280 Tagessätzen à 15 Euro Geldstrafe. Das Gericht berücksichtigte ihre frühere Verurteilung und ihr altruistisches Handeln, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
KW

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