2024-10-18 23:55:08
Politik
Wirtschaft

Bundestag genehmigt Steuererleichterungen und Wohnungsunterstützung

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Der Deutsche Bundestag hat eine Reihe von Steuererleichterungen beschlossen, die darauf abzielen, die finanzielle Belastung der Steuerzahler zu verringern und bezahlbares Wohnen zu fördern. Insbesondere werden der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag erhöht, was zusätzliche Entlastung für Familien bedeutet. Diese Änderungen werden rückwirkend umgesetzt und erscheinen auf den Lohn- und Gehaltsabrechnungen im Dezember.

Darüber hinaus führt das Gesetz Steuervorteile für gemeinnützige Vermieter ein, die subventionierten Wohnraum anbieten. Diese Initiative zielt darauf ab, Mieter zu unterstützen, deren Einkommen das Fünffache des Sozialhilfebetrags nicht übersteigt, oder das Sechsfache bei Alleinstehenden. Die Wiedereinführung des gemeinnützigen Wohnungsbaus soll Unternehmen mit firmeneigenen Unterkünften helfen und den Wohnungsmangel in Großstädten angehen.

Ein weiterer bedeutender Aspekt des Gesetzes ist die Ausweitung der Kindergeldberechtigung für qualifizierte Einwanderer aus Nicht-EU-Ländern. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Strategie, die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem Aufenthaltsgesetz abgestimmt ist, und es wird mit einem Anstieg der Kindergeldanträge gerechnet.

Das Steuererleichterungspaket ist Teil des umfassenderen Jahressteuergesetzes, das verschiedene technische Maßnahmen umfasst. Die Bundesbauministerin Klara Geywitz äußert die Hoffnung, dass diese Änderungen zu mehr Wohnmöglichkeiten für Gering- und Mittelverdiener führen werden. Während diese Maßnahmen erhebliche Vorteile versprechen, bedürfen sie noch der Zustimmung des Bundesrats, um in vollem Umfang wirksam zu werden.

Insgesamt sind diese fiskalischen Anpassungen darauf ausgelegt, auf Veränderungen der Lohn- und Preisniveaus sowie die jüngste Erhöhung der Sozialleistungen zu reagieren und eine gerechtere finanzielle Landschaft für eine vielfältige Bürgergruppe zu schaffen.
zeit
18. Oktober 2024 um 14:58

Steuern : Bundestag erhöht Steuerfreibeträge erneut

Politik
Finanzen
Wirtschaft
Der Bundestag hat den Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro und den Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro rückwirkend zum Jahresbeginn erhöht, um die Lohn- und Preisentwicklung sowie die Erhöhung des Bürgergeldes auszugleichen; die Entlastung soll in der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dezember rückwirkend für das ganze Jahr berücksichtigt werden, wobei der Bundesrat noch zustimmen muss; weitere Anhebungen der Freibeträge sind für 2025 angekündigt.
DER SPIEGEL
18. Oktober 2024 um 15:42

Einkommensteuer: Bundestag stimmt für Steuerentlastungen durch Anhebung des Grundfreibetrags - DER SPIEGEL

Politik
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Finanzen
Der Bundestag hat Entlastungen bei der Einkommensteuer beschlossen, darunter eine Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags. Die Freibeträge werden regelmäßig erhöht, basierend auf dem berechneten Existenzminimum. Finanzminister Christian Lindner hatte die Maßnahmen unter anderem mit der starken Erhöhung des Bürgergelds begründet. Zudem beschloss das Parlament das Jahressteuergesetz mit weiteren Einzelmaßnahmen, darunter eine Erweiterung des Kindergeldanspruchs für Menschen aus N..
ksta
18. Oktober 2024 um 14:37

Rückwirkend für 2024: Bundestag beschließt Steuerentlastungen und erweitert Kindergeldanspruch

Politik
Wirtschaft
Rückwirkende Steuerentlastungen 2024: Anhebung Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag; Erweiterung Kindergeldanspruch für Ausländer aus Nicht-EU-Ländern nach Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Aufenthaltsgesetz; Berücksichtigung Lohn- und Preisentwicklung, Erhöhung Bürgergeld als Begründung; Jahressteuergesetz mit technischen Einzelmaßnahmen; Entlastung in Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dezember; Zustimmung Bundesrat noch ausstehend.
rp_online
18. Oktober 2024 um 16:12

Mehr Netto: Bundestag beschließt Steuerentlastungen

Politik
Wirtschaft
Steuerentlastungen: Anhebung des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags, rückwirkend ab 2022. Weitere Erhöhungen für 2023 geplant. Änderungen im Einkommensteuerrecht für Nicht-EU-Fachkräfte, mit geschätzten 18.000 zusätzlichen Kindergeldanträgen 2022 und 30.000 in den Folgejahren. Rückwirkende Umsetzung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dezember, Zustimmung des Bundesrats noch ausstehend. Zusätzlich beschloss das Parlament das Jahressteuergesetz mit technischen Einzelmaßnahmen. Finanzminis..
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