2024-12-05 17:55:09
Recht

Gleiche Überstundenrechte für Teilzeitkräfte

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Ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hat der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Überstundenvergütung ein Ende gesetzt. Das Gericht entschied, dass Teilzeitkräfte die gleichen Überstundenzuschläge erhalten sollten wie ihre Vollzeitkollegen. Diese Entscheidung ergab sich aus einem Fall, der eine Krankenschwester beim Dialyse- und Nierentransplantationsausschuss betraf, der zusätzliche Vergütungen oder Zeitgutschriften für fast 130 Überstunden verweigert wurden, da eine Richtlinie nur Arbeit belohnte, die die Vollzeitstunden überschritt.

Das Urteil befand solche Richtlinien als diskriminierend, insbesondere mit Auswirkungen auf die 12 Millionen Teilzeitbeschäftigten in Deutschland, von denen die meisten Frauen sind. Das Gericht erkannte diese Regelungen als indirekte Geschlechterdiskriminierung an, da sie unverhältnismäßig Frauen betreffen, die eher in Teilzeit arbeiten. Das Urteil wird von Zahlen des Statistischen Bundesamtes und Arbeitsrechtsexperten unterstützt, die die weitreichenden Auswirkungen dieser Entscheidung hervorheben.

Die Entscheidung des Gerichts betont die Notwendigkeit einer fairen Behandlung am Arbeitsplatz und die Beseitigung von Richtlinien, die Teilzeitkräfte ungerecht benachteiligen. Sie verstärkt auch das Prinzip der Gleichbehandlung und stimmt mit der Haltung des Europäischen Gerichtshofs gegen Diskriminierung überein. Dieses Urteil kommt nicht nur der Klägerin zugute, die Zeitgutschriften und eine Entschädigung erhielt, sondern setzt auch einen Präzedenzfall für zukünftige rechtliche Überlegungen und fordert Unternehmen auf, ihre Beschäftigungspolitik neu zu bewerten, um die Einhaltung diskriminierungsfreier Praktiken sicherzustellen. Insgesamt markiert diese Entscheidung einen bedeutenden Schritt in Richtung Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, insbesondere bei der Anerkennung und Wertschätzung der Beiträge von Teilzeitbeschäftigten.
AFP
5. Dezember 2024 um 13:42

Bundesarbeitsgericht rügt Diskriminierung bei Überstundenzuschlägen bei Teilzeit

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt rügt die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten, insbesondere Frauen, bei Überstundenzuschlägen. Eine Krankenpflegerin beim Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation hatte fast 130 Überstunden angesammelt, aber keine Zuschläge von 30 Prozent oder Zeitgutschriften erhalten. Das Gericht sprach ihr die Zeitgutschriften zu und entschied, dass die Regelung im Haustarif diskriminierend und unwirksam ist, da sie gegen das Verbot der Frauendiskriminierung v..
gmx
5. Dezember 2024 um 13:29

Grundsatzurteil: Mehr Geld für Überstunden bei Teilzeitjobs

Laut Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 370/20) in Erfurt dürfen Teilzeitbeschäftigte bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Tarifliche Regelungen, die Teilzeit-Arbeitnehmern erst dann Mehrarbeitszuschläge gewähren, wenn sie die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschreiten, verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot. Dies gilt insbesondere, da in Deutschland über 12 Millionen Menschen in Teilzeit arbeiten, vor allem Frauen. Beim Fehlen sa..
tz
5. Dezember 2024 um 13:28

Grundsatzurteil: Mehr Geld für Überstunden bei Teilzeitjobs

Grundsatzurteil: Teilzeitbeschäftigte, vor allem Frauen, dürfen bei Mehrarbeitszuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Tarifliche Regelungen mit Vollzeitquote, die dies vorsehen, verstoßen gegen Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlungsgrundsatz, außer bei sachlichen Gründen. Präzedenzfall kommt aus Hessen.
Tagesschau - Wirtschaft und Börsen-Nachrichten
5. Dezember 2024 um 15:02

Urteil: Mehr Geld für Überstunden in Teilzeitjobs

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KW

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