2024-12-16 23:55:08
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BGH-Urteil: DDR-Mietverträge können bei Eigenbedarf gekündigt werden
Der Presse-Radar zum Thema:
Tagesspiegel
Gericht entscheidet Klage in Berlin: DDR-Mietverträge können wegen Eigenbedarfs nach BGB gekündigt werden
Finanzen
Politik
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass unbefristete DDR-Altmietverträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wegen Eigenbedarfs gekündigt werden können, nicht nach den strengeren Voraussetzungen des Zivilgesetzbuchs der DDR. Ein Vermieter in Berlin wollte eine Dreizimmerwohnung wegen Eigenbedarfs räumen lassen, die die Mieter vom VEB Kommunale Wohnungsverwaltung (KWV) Prenzlauer Berg im Juli 1990 auf unbestimmte Zeit angemietet hatten. Der Vermieter begründete die Kündigung..
mdr
Urteil: DDR-Mietverträge wegen Eigenbedarfs kündbar
Politik
Finanzen
Bundesgerichtshof entschied, dass unbefristete DDR-Altmietverträge wegen Eigenbedarfs kündbar sind. Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, nicht des DDR-Zivilgesetzbuchs, gelten. Mieter hatten Vertrag mit Volkseigener Betrieb Kommunale Wohnungsverwaltung Prenzlauer Berg; Landgericht Berlin wies Klage ab. Kläger zog vor Gericht, um Räumung der Wohnung zu erzwingen. Voraussetzungen für Eigenbedarfskündigung bestimmen sich nach BGB; Gesetzgeber regelte dies in einer Übergangsvorschrift vollstän..
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