2024-12-20 11:00:09
Finanzen
Gesundheit
Änderungen bei E-Rezepten für Steuerabzüge
Der Presse-Radar zum Thema:
gmx
E-Rezept: Ab 2025 besondere Anforderungen an Kassenbons
Ab 2025 müssen Steuerzahler Kassenbon oder Rechnung mit Versichertennamen vorlegen, um Krankheitskosten abzusetzen. Bis 2024 ist eine Übergangsregelung in Kraft. Kosten für rezeptfreie Medikamente sind nicht abzugsfähig. Zumutbare Belastung hängt von Einkommen und Familie ab.
Frankfurter Rundschau
E-Rezept: Ab 2025 besondere Anforderungen an Kassenbons
Finanzen
Ab 2025 müssen Rechnungen für eingelöste E-Rezepte Name, Medikament, Zuzahlung und Kassen- oder Privatrezept angeben, damit Steuerzahler die Kosten steuerlich geltend machen können. Kosten für rezeptfreie Medikamente gelten jedoch nicht als zwangsläufig und können nicht berücksichtigt werden.
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