2024-12-20 11:00:09
Finanzen
Gesundheit

Änderungen bei E-Rezepten für Steuerabzüge

Ab 2025 müssen Steuerzahler spezifische Angaben auf Kassenbons oder Rechnungen von Apotheken vorlegen, um Krankheitskosten abzusetzen. Diese Angaben umfassen den Namen des Versicherten, den Medikamentennamen und den Eigenanteil, unabhängig davon, ob es sich um ein gesetzliches oder privates Rezept handelt.

Bis 2024 gilt eine Übergangsregelung. Wichtig ist, dass Kosten für rezeptfreie Medikamente nicht absetzbar sind.

Steuerzahler sollten beachten, dass die zumutbare Belastung für Abzüge je nach Einkommen und Familiengröße variiert, was mit einem Online-Tool der bayerischen Finanzämter berechnet werden kann. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente zu sammeln, da das Fehlen der erforderlichen Informationen dazu führen könnte, dass Steuerbeamte die außergewöhnliche Belastung nicht anerkennen.

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine betont die Bedeutung der Überprüfung von Apothekenbelegen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen entsprechen.

t-online
20. Dezember 2024 um 06:00

E-Rezept: Ab 2025 besondere Anforderungen an Kassenbons

Ab 2025 müssen Rechnungen eingelöster E-Rezepte Name, Medikament, Zuzahlung und Kassenrezept enthalten, um Steuervorteil in Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" zu erhalten. Fehlende Angaben verhindern Steuervorteil. Kosten für rezeptfreie Medikamente sind nicht abzugsfähig. Außergewöhnliche Belastungen werden erst berücksichtigt, wenn individuelle Belastungsgrenze überschritten ist, die mit Online-Rechner ermittelt werden kann. Für 2024 gilt noch eine Übergangsregelung. Laut Bundesverband Lo..
gmx
20. Dezember 2024 um 06:02

E-Rezept: Ab 2025 besondere Anforderungen an Kassenbons

Ab 2025 müssen Steuerzahler Kassenbon oder Rechnung mit Versichertennamen vorlegen, um Krankheitskosten abzusetzen. Bis 2024 ist eine Übergangsregelung in Kraft. Kosten für rezeptfreie Medikamente sind nicht abzugsfähig. Zumutbare Belastung hängt von Einkommen und Familie ab.
Frankfurter Rundschau
20. Dezember 2024 um 06:01

E-Rezept: Ab 2025 besondere Anforderungen an Kassenbons

Finanzen
Ab 2025 müssen Rechnungen für eingelöste E-Rezepte Name, Medikament, Zuzahlung und Kassen- oder Privatrezept angeben, damit Steuerzahler die Kosten steuerlich geltend machen können. Kosten für rezeptfreie Medikamente gelten jedoch nicht als zwangsläufig und können nicht berücksichtigt werden.
tz
20. Dezember 2024 um 06:01

E-Prescription: Special Requirements for Receipts from 2025

Finance
From 2025, invoices for redeemed e-prescriptions must contain the name, medication, and co-payment, so that taxpayers can claim medical expenses for tax purposes.
KW

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