2024-12-20 17:55:08
Recht
Medien

ZDF darf Schönbohm nicht verleumden: Gericht verbietet umstrittene Aussagen im Magazin Royale

Arne Schönbohm, einst Leiter des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, hat einen Teilerfolg in seinem Rechtsstreit gegen das ZDF erzielt. Das Landgericht München I untersagte dem ZDF, bestimmte Äußerungen über ihn auszustrahlen, nachdem er in "ZDF Magazin Royale" dargestellt worden war.

Allerdings wies das Gericht seinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung ab. Schönbohm wurde zuvor von der Innenministerin entlassen, da ihm angebliche Verbindungen zum russischen Geheimdienst nachgesagt wurden, ein Vorwurf, der aus der Sendung hervorging.

Er leitet jetzt die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. Sein Anwalt erwägt weitere rechtliche Schritte wegen der fehlenden Entschädigung und fordert eine öffentliche Entschuldigung vom ZDF-Direktor.

Das rechtliche Ergebnis hat Kritik an der ZDF-Führung und der Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgelöst, wobei ein ZDF-Mitarbeiter aus ethischen Bedenken im Zusammenhang mit dem Vorfall zurückgetreten ist.

gmx
20. Dezember 2024 um 07:01

Ex-BSI-Chef Schönbohm gewinnt vor Gericht – mit einer Einschränkung

Politik
Arne Schönbohm, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), verklagte das ZDF nach seiner Darstellung im "ZDF Magazin Royale". Das Gericht verbot dem Sender die Verbreitung einiger Äußerungen, wies aber Schönbohms Forderung nach Entschädigung zurück.
sueddeutsche
20. Dezember 2024 um 13:07

Arne Schönbohm vs. ZDF: „Im Mittelalter gab es einen Pranger, heute gibt es Jan Böhmermann“

Arne Schönbohm war Deutschlands oberster Cyberwächter – bis Jan Böhmermann ihn im ZDF hart angriff. Nachdem er vor Gericht überwiegend recht bekam, spricht Schönbohm über seine Sicht auf die Sendung – und die Menschen, die nach der Ausstrahlung die Straßenseite wechselten.
Berliner Zeitung
20. Dezember 2024 um 15:08

Causa Böhmermann: Freier Mitarbeiter verlässt ZDF „aus berufsethischen Gründen“

Ein ZDF-Mitarbeiter verlässt den Sender aus berufsethischen Gründen nach der Causa Böhmermann. Das Landgericht München untersagte dem ZDF die Verbreitung von vier Aussagen über den ehemaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm, der vom Satiriker Jan Böhmermann in seiner Sendung ZDF Magazin Royale in Verbindung mit ausländischen Geheimdiensten gebracht und daraufhin von Innenministerin Nancy Faeser entlassen wurde. Schönbohm verklagte das ZDF auf Unterlassung und eine Entschädigung von 100.000 Euro,..
KW

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