2025-01-17 13:29:09
Immobilien
Recht

Familie droht Zwangsräumung

Im Jahr 2010 erwarb eine Familie eine Immobilie durch eine Zwangsversteigerung, in dem Glauben, es handele sich um einen rechtmäßigen Erwerb. Doch der ursprüngliche Eigentümer focht diesen Verkauf an und behauptete, dass das Amtsgericht Luckenwalde einen entscheidenden Fehler gemacht habe, indem es versäumte, ihn während des Versteigerungsprozesses angemessen zu suchen. Dieses Versäumnis hat zu einem umstrittenen Rechtsstreit geführt, bei dem sowohl das Landgericht Potsdam als auch das Brandenburgische Oberlandesgericht gegen die Familie entschieden haben und sie aufforderten, ihr Zuhause zu verlassen und die Immobilie zurückzugeben.

Die Lage der Familie ist ernst, da sie in den Bau eines Hauses auf diesem Grundstück investiert haben, das sich noch teilweise im Bau befindet. Sie stehen nun vor der Aussicht, ihr Zuhause abreißen zu müssen, während sie auch die Verantwortung tragen, eine Hypothek auf die Baukosten abzuzahlen. Die finanzielle Belastung wird durch ihre Unfähigkeit, ein neues Zuhause zu finanzieren, aufgrund bestehender Kreditverpflichtungen verschärft, was sie in ihrer derzeitigen Situation gefangen fühlen lässt.

Der Fall ist bis zum Bundesgerichtshof eskaliert, wo die Familie Revision und Berufung eingelegt hat. Das Gericht wird am 14. März eine Entscheidung treffen. Es besteht die Möglichkeit, dass der ursprüngliche Eigentümer verpflichtet wird, die Familie für ihre Investitionen zu entschädigen, sollte das Gericht zu seinen Gunsten entscheiden. In der Zwischenzeit kämpft die Familie weiterhin für ihr Recht, in ihrem Zuhause zu bleiben, in der Hoffnung auf eine Lösung, die den Verwaltungsfehler anerkennt und ihnen etwas Erleichterung von der drohenden Räumung gewährt.

tz
17. Januar 2025 um 04:02

BGH prüft: Muss Familie nach Behördenfehler ihr Haus räumen?

Finanzen
Politik
Eine Familie erwarb 2010 ein Grundstück bei einer Zwangsversteigerung. Später meldete sich der ursprüngliche Eigentümer und forderte das Grundstück zurück, da das Amtsgericht Luckenwalde bei der Versteigerung einen Fehler gemacht haben soll. Der Fall landet nun beim Bundesgerichtshof.
gmx
17. Januar 2025 um 04:03

BGH prüft: Muss Familie nach Behördenfehler ihr Haus räumen?

Finanzen
Politik
Familie W. erwarb 2010 bei einer Zwangsversteigerung ein Grundstück, das der Eigentümer 1991 von seiner verstorbenen Tante geerbt hatte. Auf dem Grundstück bauten sie ein Haus, das sich teilweise noch im Rohbau befindet. Der Eigentümer forderte das Grundstück zurück, da das Amtsgericht Luckenwalde bei der Versteigerung nicht ausreichend nach ihm gesucht hatte. Das Oberlandesgericht verurteilte Familie W., das Haus abzureißen, eine Grundschuld über die Baukosten zu löschen und Nutzungsgebühren..
AFP
17. Januar 2025 um 10:51

Zwangsabriss von Haus nach Behördenfehler: Bundesgerichtshof entscheidet im März

Politik
Finanzen
Familie riss Wochenendhaus ab und baute Wohnhaus; Bundesgerichtshof entscheidet am 14. März über Revision gegen Zwangsabriss.
t-online
17. Januar 2025 um 10:56

Family fights at the Federal Court of Justice for their home - Decision in March

Finance
Politics
The family acquired the property at a forced auction, but the award was later revoked because the authorities had not sufficiently searched for the owner. The Potsdam Regional Court and the Brandenburg Higher Regional Court decided that the family must demolish the house and delete the land charge. The family filed a revision, the Fifth Civil Senate wants to decide on March 14 whether the family must demolish the house and delete the land charge. According to the preliminary assessment, they h..
KW

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