2025-02-11 05:40:08

Steuerfallen beim Immobilienkauf

Der Kauf von Immobilien führt oft zu erheblichen Kosten, einschließlich Makler- und Notargebühren sowie Steuern. Käufer suchen häufig nach rechtlichen Strategien, um diese Ausgaben zu minimieren, doch einige Ansätze können unbeabsichtigt rechtliche Grenzen überschreiten.

Transaktionen unter Verwandten können als gemischte Schenkungen gelten, die Schenkungssteuerpflichten auslösen. Es ist entscheidend zu verstehen, dass Freibeträge für die Schenkungssteuer begrenzt sind und innerhalb eines Zehnjahreszeitraums vollständig genutzt werden müssen.

Zudem basiert die Bewertung von Pflegevereinbarungen auf der tatsächlichen Dauer der Verpflichtungen, was den Schenkungsbetrag erhöhen kann. Die Unterbewertung des Immobilienwerts kann zu Steuerhinterziehung führen, den Vertrag gefährden und potenziell zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Käufer müssen sich auch bewusst sein, dass Notare verpflichtet sind, jegliche Anzeichen von Schenkungen den Steuerbehörden zu melden. Daher ist eine gründliche Planung und Beratung durch Steuerberater unerlässlich, um diese Komplexitäten zu navigieren und die Einhaltung der Steuervorschriften sicherzustellen.

Frankfurter Rundschau
10. Februar 2025 um 23:07

Immobilienübertragung: So planen Sie steuerlich klug

Finanzen
Immobilienübertragung ohne Steuern: Eltern können Kindern bis zu 400.000 Euro vererben; Nießbrauchsrecht senkt Bewertung; Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden; Schenkung kann durch Eigentümerverband Wohnen im Eigentum beraten werden; Steuerberater kann Planung unterstützen; Kinder können Elternhaus steuerfrei erben, wenn es maximal 200 qm Wohnfläche hat und sie es mindestens 10 Jahre bewohnen; Immobilie kann auch scheibchenweise verschenkt werden.
gmx
10. Februar 2025 um 23:07

Immobilienübertragung: So planen Sie steuerlich klug

Finanzen
Immobilienübertragung an Kinder: Bis zu 400.000 Euro steuerfrei; Nießbrauchsrecht senkt Bewertung; Einzug ins Elternhaus befreit von Erbschaftsteuer; Scheibchenweise Verschenkung; Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzbar; Unterstützung durch Steuerberater empfohlen; Elternhaus maximal 200 qm Wohnfläche; Frühzeitige Planung empfohlen.
Frankfurter Rundschau
10. Februar 2025 um 23:06

Immobilienkauf: Diese 3 Steuerfallen sollten Sie vermeiden

Finanzen
Notar hat gesetzliche Pflicht, Finanzamt zu informieren, wenn Anschein einer Schenkung besteht. Um Verjährungsregelungen in Gang zu bringen, muss Schenkungsanteil unbedingt angezeigt werden.
gmx
10. Februar 2025 um 23:07

Immobilienkauf: Diese 3 Steuerfallen sollten Sie vermeiden

Finanzen
Immobilienkauf verursacht hohe Kosten wie Maklergebühren, Notarkosten und Steuern. Käufer suchen oft nach Wegen, diese zu reduzieren, aber manche Gestaltungsmodelle sind illegal. Verkäufe unter Verwandten können als gemischte Schenkung gelten, was Schenkungsteuer auslöst. Auch Vereinbarungen zur Gegenleistung durch Pflege können Schenkungsanteile enthalten. Unterverbriefung ist Steuerhinterziehung und kann den Vertrag unwirksam machen.
KW

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