Berliner Gericht stoppt Stadionabriss
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Antrag des Landes auf Abriss der Westtribüne des Jahnstadions und der dazugehörigen Gebäude abgelehnt. Die Entscheidung zielt darauf ab, den Schutz von Spatzen zu gewährleisten, deren Lebensräume durch den Abriss gestört würden.
Obwohl das Gericht zuvor den Abrissstopp aufgehoben hatte, da verbesserte Nistplätze angelegt wurden, betrachtet das aktuelle Urteil die Ersatznistkästen als unzureichend. Das Land plant, seine Abrissstrategie zu ändern, sieht sich jedoch Kritik von Bürgerinitiativen und Naturschutzverbänden ausgesetzt.
Obwohl die Arbeiten an der Osttribüne begonnen haben, bleibt die Westtribüne vorerst geschützt. Umweltgruppen und Anwohner haben gegen den Abriss protestiert und Tausende von Unterschriften gesammelt.
Sie argumentieren, dass die Pläne des Senats für eine inklusive Sportanlage nicht auf Kosten der Umweltüberlegungen gehen sollten. Trotz der Gerichtsentscheidung ist der Senat entschlossen, sein Projekt voranzutreiben und möglicherweise das Urteil anzufechten, mit geschätzten Kosten von 200 Millionen Euro.
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