Gericht lehnt Hirtes Anspruch auf Ausschusszulage ab
Heribert Hirte, ein ehemaliges CDU-Mitglied des Deutschen Bundestages, erlitt vor Gericht einen Rückschlag, als seine Forderung nach einer Zulage für seine Ausschussarbeit abgelehnt wurde. Hirte hatte von November 2019 bis Oktober 2021 den Vorsitz des Rechtsausschusses übernommen, nachdem das AfD-Mitglied Stephan Brandner entlassen worden war. Trotz seiner Führungsrolle entschied das Berliner Verwaltungsgericht gegen seinen Anspruch auf eine monatliche Bürozulage von etwa 1.500 Euro. Laut Gesetz haben nur gewählte Ausschussvorsitzende Anspruch auf diese Zulage, nicht deren Stellvertreter.
Hirte argumentierte, dass die zusätzliche Arbeit, die er übernommen habe, nicht der Titel, die Zulage rechtfertige. Das Gericht bestätigte jedoch die gesetzliche Bestimmung, dass Zulagen für offizielle Vorsitzende vorbehalten sind und solche Entschädigungen nur unter zwingenden Umständen gewährt werden. Hirtes Amtszeit als amtierender Vorsitzender erfüllte diese Kriterien nicht. Die Rollen der Bundestagsausschussvorsitzenden werden gemäß den Richtlinien des Bundesverfassungsgerichts gleichermaßen unter allen Mitgliedern vergütet, unabhängig von der Arbeitsbelastung.
Während Hirte gegen das Urteil Berufung einlegen kann, verdeutlicht diese Entscheidung die rechtlichen Grenzen in Bezug auf Zulagen für parlamentarische Rollen. Sein Anspruch hebt eine laufende Debatte über die Anerkennung zusätzlicher Verantwortlichkeiten innerhalb politischer Ämter hervor und wie diese finanziell anerkannt werden sollten. Unterdessen navigiert die CDU weiterhin durch finanzielle Angelegenheiten, wie kürzliche große Spenden von Privatpersonen zeigen, was die komplexe Wechselwirkung von Politik und Finanzen weiter betont.
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