2025-02-14 23:55:11

Gericht lehnt Hirtes Anspruch auf Ausschusszulage ab

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Heribert Hirte, ein ehemaliges CDU-Mitglied des Deutschen Bundestages, erlitt vor Gericht einen Rückschlag, als seine Forderung nach einer Zulage für seine Ausschussarbeit abgelehnt wurde. Hirte hatte von November 2019 bis Oktober 2021 den Vorsitz des Rechtsausschusses übernommen, nachdem das AfD-Mitglied Stephan Brandner entlassen worden war. Trotz seiner Führungsrolle entschied das Berliner Verwaltungsgericht gegen seinen Anspruch auf eine monatliche Bürozulage von etwa 1.500 Euro. Laut Gesetz haben nur gewählte Ausschussvorsitzende Anspruch auf diese Zulage, nicht deren Stellvertreter.

Hirte argumentierte, dass die zusätzliche Arbeit, die er übernommen habe, nicht der Titel, die Zulage rechtfertige. Das Gericht bestätigte jedoch die gesetzliche Bestimmung, dass Zulagen für offizielle Vorsitzende vorbehalten sind und solche Entschädigungen nur unter zwingenden Umständen gewährt werden. Hirtes Amtszeit als amtierender Vorsitzender erfüllte diese Kriterien nicht. Die Rollen der Bundestagsausschussvorsitzenden werden gemäß den Richtlinien des Bundesverfassungsgerichts gleichermaßen unter allen Mitgliedern vergütet, unabhängig von der Arbeitsbelastung.

Während Hirte gegen das Urteil Berufung einlegen kann, verdeutlicht diese Entscheidung die rechtlichen Grenzen in Bezug auf Zulagen für parlamentarische Rollen. Sein Anspruch hebt eine laufende Debatte über die Anerkennung zusätzlicher Verantwortlichkeiten innerhalb politischer Ämter hervor und wie diese finanziell anerkannt werden sollten. Unterdessen navigiert die CDU weiterhin durch finanzielle Angelegenheiten, wie kürzliche große Spenden von Privatpersonen zeigen, was die komplexe Wechselwirkung von Politik und Finanzen weiter betont.

Tagesspiegel
14. Februar 2025 um 14:12

Bundestagsausschüsse: Ex-Bundestagsabgeordneter verliert Rechtsstreit um mehr Geld

Politik
Heribert Hirte (CDU), ehemaliger Bundestagsabgeordneter, verlor Rechtsstreit um Zulage für Ausschussarbeit vor dem Berliner Verwaltungsgericht; Hintergrund war Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses; Hirte übernahm als stellvertretender Vorsitzender die Leitung; Vorsitzende von Bundestagsausschüssen erhalten monatlich ca. 1.500 Euro Amtszulage; Hirte war in der 19. Wahlperiode (2017-2021) stellvertretender Vorsitzender; gegen das Urteil kann noch Berufung..
news_de
14. Februar 2025 um 13:46

CDU-Parteispende: 200.000 Euro von Privatperson aus Bad Homburg vor der Höhe

Politik
Wirtschaft
Finanzen
CDU-Großspende von 200.000 Euro; Spender Stefan Norbert Quandt aus Bad Homburg; Spende am 14.02.2025 gemeldet; CDU erhielt 2025 bereits 3,2 Millionen Euro an Großspenden; Quandt ist deutscher Milliardär, Großaktionär von BMW AG und Alleinaktionär von Delton; Laut Parteiengesetz gelten Spenden über 35.000 Euro als Großspenden; Meldung basiert auf Veröffentlichungen von news.de; Redaktioneller Hinweis: Informationen zum Spender stammen von Wikipedia und können fehlerhaft sein.
AFP
14. Februar 2025 um 14:20

CDU-Politiker scheitert mit Klage auf Zulage für Ausschussleitung in Bundestag

Politik
CDU-Politiker Heribert Hirte leitete den Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz bis zum Ende der Legislaturperiode, nachdem der AfD-Politiker Stephan Brandner abgewählt wurde. Hirte verlangte vom Bundestag eine Amtszulage von rund 1500 Euro monatlich, wie sie Ausschussvorsitzenden zusteht. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, da der Gesetzgeber nur gewählte Ausschussvorsitzende für die Zulage vorsieht. Laut Bundesverfassungsgericht dürfe eine Amtszulage nur aus zwingenden Grü..
DER SPIEGEL
14. Februar 2025 um 15:59

CDU-Politiker Hirte bekommt nicht mehr Geld für Ausschussleitung in Bundestag - DER SPIEGEL

Politik
CDU-Politiker Heribert Hirte übernahm nach Abwahl des AfD-Politikers Stephan Brandner als Ausschussvorsitzender die Leitung des Rechtsausschusses im Bundestag bis zum Ende der Legislaturperiode 2021. Trotz dauerhafter Ausübung erhielt Hirte keine Amtszulage, da laut Bundesverfassungsgericht der Gesetzgeber diese nur gewählten Vorsitzenden zugestehen wollte, da grundsätzlich alle Abgeordneten unabhängig vom Arbeitsaufwand Anspruch auf die gleiche Entschädigung haben. Brandner wurde nach umstrit..
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