2025-04-25 16:55:09
Recht
Kriminalität

Gericht weist Klage auf höhere Entschädigung ab

Das Landgericht Essen hat eine Entschädigungsklage von mindestens 300.000 Euro gegen das Bistum Essen abgelehnt, die von einem 56-jährigen Mann eingereicht wurde. Der Mann behauptete, 1979 von einem ehemaligen Kaplan missbraucht worden zu sein.

Trotz der Glaubwürdigkeit der Schilderung hielt das Gericht die bereits gezahlten 45.000 Euro für eine angemessene Entschädigung. Diese Entscheidung fällt inmitten bestätigter Berichte über das Fehlverhalten des Kaplans und dessen anschließende Versetzung nach Bayern, wo der Missbrauch bis zu seiner Entfernung im Jahr 2010 andauerte.

Dem Kläger steht die Möglichkeit offen, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Fall hebt die anhaltenden Probleme der Rechenschaftspflicht innerhalb religiöser Institutionen sowie die Rolle der Justiz bei der Aufarbeitung historischer Missbrauchsfälle hervor.

Die Entscheidung des Gerichts spiegelt seine Haltung wider, das Ausmaß vergangener Missbräuche mit früheren Vergleichen abzuwägen. Das Ergebnis hat eine Diskussion ausgelöst, da hochrangige Kirchenvertreter an früheren Entscheidungen bezüglich der Versetzung des Kaplans beteiligt waren.

Solche Fälle unterstreichen die dauerhaften Auswirkungen historischer Missbräuche und die Komplexität, die mit der Suche nach Gerechtigkeit für Opfer verbunden ist.

gmx
25. April 2025 um 01:33

Entscheidung im Schmerzensgeld-Prozess gegen Bistum Essen

Das Landgericht Essen wird am Freitag eine Entscheidung in einem Schmerzensgeld-Prozess gegen das Bistum Essen verkünden. Ein 56-Jähriger verklagt das Bistum auf mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld, da ein ehemaliger Essener Kaplan ihn 1979 zu sexuellem Kontakt genötigt haben soll. Das Gericht hält die Schilderung des Klägers für glaubwürdig, allerdings gibt es Fragezeichen bei der Höhe des Schmerzensgeldes. Der ehemalige Geistliche hat eingeräumt, mit dem Jungen nackt im Bett gelegen und v..
gmx
25. April 2025 um 12:12

Klage gegen Bistum: Gericht lehnt höheres Schmerzensgeld ab

Das Landgericht Essen hat die Forderung eines 56-Jährigen nach einem Schmerzensgeld von mindestens 300.000 Euro gegen das Bistum Essen abgelehnt. Zwar wurde der Missbrauch durch einen Kaplan bestätigt, jedoch hatte das Bistum bereits 45.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt, was vom Gericht als angemessen erachtet wurde. Der Kläger kann noch Berufung einlegen. Der ehemalige Kaplan wurde nach den Missbrauchsvorwürfen in den 1980er Jahren nach Bayern versetzt, wo der Missbrauch laut Bistum weiterging,..
Tagesspiegel
25. April 2025 um 13:51

Kläger scheitert vor Gericht: Bistum Essen muss Missbrauchsopfer kein weiteres Geld zahlen

Das Landgericht Essen hat die Forderung eines 56-jährigen Klägers auf eine Zahlung von mindestens 300.000 Euro durch das Bistum Essen wegen Missbrauchs durch einen Kaplan im Jahr 1979 zurückgewiesen. Zwar wurde der Missbrauch bestätigt, aber das Bistum hatte bereits 45.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt, was vom Gericht als angemessen erachtet wurde. Der Kläger kann noch Berufung einlegen. Der ehemalige Kaplan wurde später in mehreren Fällen in Bayern verurteilt und aus dem kirchlichen Dienst ent..
stern
25. April 2025 um 12:02

Gericht: Bistum Essen muss keine 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

Das Landgericht Essen hat die Forderung eines Missbrauchsopfers nach 300.000 Euro Schmerzensgeld abgelehnt, da das Bistum Essen bereits 45.000 Euro gezahlt hatte. Der Kläger war 1979 von einem Kaplan sexuell missbraucht worden, der seine Position ausnutzte. Das Gericht erkannte den Missbrauch als erwiesen an, hielt jedoch die bereits gezahlte Entschädigung für angemessen, unter Berücksichtigung der psychischen Belastungen des Opfers. Der Priester hatte in mehreren Städten Kinder missbraucht und..
KW

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