Deutschland verlängert Mietpreisbremse ohne Ausweitung
Das deutsche Kabinett hat beschlossen, die Mietpreisbremse des Landes bis Ende 2029 zu verlängern. Diese Entscheidung wurde getroffen, ohne die Regelung auf Gebäude auszudehnen, die zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden, trotz Forderungen verschiedener Gruppen, dies zu tun. Das 2015 eingeführte Mietpreisbremse-Gesetz erlaubt es den Bundesländern, Mieterhöhungen für neue Mietverträge in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen.
Justizministerin Stefanie Hubig, die die Verlängerung vorgeschlagen hat, betonte die Dringlichkeit der Situation und wies darauf hin, dass die derzeitige Regelung Ende des Jahres auslaufen würde. Sie äußerte die Hoffnung, dass die Koalitionspartner das bestehende Stichtagsdatum vom 1. Oktober 2014, das neuere Gebäude von der Regelung ausschließt, überdenken würden. Allerdings unterstützt die Koalitionsvereinbarung zwischen den regierenden Parteien derzeit keine Ausweitung der Maßnahme.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat die Entscheidung kritisiert und argumentiert, dass das Stichtagsdatum überarbeitet werden sollte. Sie sind der Meinung, dass Gebäude, die vor über zehn Jahren gebaut wurden, nicht mehr als neu gelten und der Mietpreisbremse unterliegen sollten. DMB-Präsident Lukas Siebenkotten hat zu weiteren Reformen aufgerufen, um Mieter besser zu schützen.
Zusätzlich zur Verlängerung der Mietpreisbremse plant die Regierung die Einführung weiterer Maßnahmen zum Schutz der Mieter. Dazu gehören die Erhöhung der Transparenz bei den Nebenkosten und die Einführung strengerer Regeln für indexgebundene Mieten. Ziel ist es, zu verhindern, dass Vermieter Schlupflöcher ausnutzen, wie z.B. das minimal möblierte Vermieten leerer Wohnungen, um höhere Mieten zu rechtfertigen. Trotz dieser Bemühungen hat der DMB seine Enttäuschung über das wahrgenommene Fehlen entschlossener Maßnahmen der Regierung zum Ausdruck gebracht.
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