2025-06-05 10:30:09
Recht
Bildung

BGH-Urteil zu Vermittlungsgebühren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Bedingungen klargestellt, unter denen Vermittlungsgebühren für Studienplätze im Ausland anfallen. Laut dem Urteil des Gerichts werden diese Gebühren erst fällig, wenn ein Studienvertrag offiziell abgeschlossen wird.

Diese Entscheidung ergab sich aus einem Fall, in dem ein junger Mann aus München einen Studienplatz in Bosnien über eine Vermittlungsfirma erhielt, sich jedoch später entschied, diesen nicht anzunehmen und somit die Zahlung der entsprechenden Gebühr verweigerte.

Der BGH stellte fest, dass eine Klausel, die volle Zahlung bei Annahme eines Studienplatzes verlangt, unwirksam ist, da sie eine unzumutbare Belastung für Bewerber darstellt. Dieses Urteil hebt die Rechte von Studieninteressierten hervor, insbesondere jener, die sich an ausländischen Universitäten einschreiben möchten, oft mit Unterstützung von Vermittlungsfirmen.

Viele Studenten mit niedrigeren akademischen Leistungen greifen auf diese Dienste zurück, um ihre Bildungschancen zu verbessern. Das Urteil unterstreicht, dass allein das Erhalten eines Zulassungsbescheids von einer Universität den Studenten nicht zur Zahlung einer Vermittlungsgebühr verpflichtet.

Die Entscheidung des BGH ist bedeutend für Studenten, die sich in der Komplexität internationaler Studienplatzvermittlungen zurechtfinden müssen, und stellt sicher, dass sie nicht unfaire finanzielle Sanktionen für Entscheidungen bezüglich ihrer Bildung erleiden. Im Wesentlichen hat das Gericht bekräftigt, dass finanzielle Verpflichtungen gegenüber Vermittlern erst mit dem formellen Beginn des Studiums entstehen, um Studenten vor unzumutbarer finanzieller Belastung zu schützen.

gmx
5. Juni 2025 um 08:01

BGH: Vermittlerhonorar nur fällig bei Aufnahme des Studiums

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Vermittlungshonorare für Studienbewerbungen im Ausland nur dann fällig werden, wenn tatsächlich ein Studienvertrag zustande kommt. Eine Klausel, die das volle Honorar bereits bei Zusage eines Studienplatzes vorsieht, ist unwirksam, da sie den Bewerber unangemessen benachteiligt. Das Urteil betrifft einen Fall, in dem ein junger Mann aus der Nähe von München einen Studienplatz in Bosnien über eine Vermittlungsfirma erhalten hatte, den Platz aber..
stern
5. Juni 2025 um 07:59

Begehrte Plätze im Ausland: BGH: Vermittlerhonorar nur fällig bei Aufnahme des Studiums

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Vermittlerhonorare nur gezahlt werden müssen, wenn ein Studienvertrag zustande kommt. Eine von der Agentur StudiMed verwendete Klausel, nach der die volle Vergütung bei Zusage eines Studienplatzes fällig wird, ist unwirksam. Viele Abiturienten mit niedrigem Notenschnitt versuchen sich an ausländischen Universitäten zu bewerben und nutzen dabei Vermittlungsfirmen.
DER SPIEGEL
5. Juni 2025 um 08:25

Medizinstudium im Ausland: BGH-Urteil zu Vermittlungshonorar bei Studienplatzaufnahme - DER SPIEGEL

Das Urteil des Bundesgerichtshofs besagt, dass Studienbewerber, die über eine Vermittlungsagentur einen Studienplatz im Ausland erhalten, aber den Platz nicht annehmen, kein Vermittlungshonorar zahlen müssen. Die Agentur hatte zuvor einen Studienplatzanwärter auf die Zahlung von fast 11.200 Euro verklagt, da er den Platz an einer Universität in Bosnien nicht angenommen hatte. Der BGH entschied, dass diese Vertragsklausel unwirksam ist, da es sich um eine Vermittlung handelt und das Honorar nur..
AFP
5. Juni 2025 um 07:38

Vermittlungshonorar für Studienplatz muss nur bei Studiumsaufnahme gezahlt werden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für die Vermittlung eines Studienplatzes nur dann ein Honorar gezahlt werden muss, wenn das Studium tatsächlich aufgenommen wird. Eine bloße Zusage der Universität reicht dafür nicht aus. Die entsprechende Klausel im Vermittlungsvertrag wurde vom BGH als unwirksam eingestuft, da sie den Studenten unangemessen benachteiligen würde.
KW

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