2025-06-07 10:30:09

Gerichtsurteil gegen Grenzpraktiken

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung von drei somalischen Asylsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze für rechtswidrig erklärt. Diese Entscheidung hat in der deutschen Politik erhebliche Debatten ausgelöst, da sie die seit langem bestehende Praxis der Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze in Frage stellt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hält trotz des Gerichtsurteils an diesem Ansatz fest. Er hat vorgeschlagen, die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, um die Rechtmäßigkeit der Zurückweisungen zu klären.

Diese Entwicklung hat Kritik von verschiedenen Seiten hervorgerufen, darunter der Brandenburger Flüchtlingsrat, der der Regierung vorwirft, den Rechtsstaat zu untergraben. Die Entscheidung des Gerichts betont die Notwendigkeit, den verantwortlichen EU-Staat für Asylanträge zu bestimmen, bevor irgendwelche Zurückweisungen erfolgen. Dieses Urteil hat zu Forderungen von politischen Persönlichkeiten wie Matthias Miersch von der SPD geführt, dass die Regierung die rechtlichen Unsicherheiten angehen und weitere Belastungen für die Verwaltung verhindern soll.

Trotz der Gerichtsentscheidung plant die Regierung, ihre Politik der verstärkten Grenzkontrollen und Zurückweisungen fortzusetzen. Dobrindt rechtfertigt diese Maßnahmen als notwendig, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten und den Einfluss radikaler Parteien wie der AfD einzudämmen. Diese Haltung wird von Kanzler Friedrich Merz unterstützt, der weiterhin Asylsuchende an der Grenze zurückweisen will.

Die Kontroverse hat sich weiter verschärft mit Vorwürfen der Manipulation durch Asylaktivisten, geäußert von CSU-Mitglied Alexander Hoffmann, gegen Pro Asyl. Die Organisation hat diese Anschuldigungen zurückgewiesen und betont ihre Rolle bei der Unterstützung von Flüchtlingen durch rechtliche Prozesse. Die laufende Debatte hebt die komplexe Dynamik der Migrationspolitik und die Spannungen zwischen gerichtlichen Entscheidungen und politischen Strategien hervor.

rbb24
6. Juni 2025 um 15:46

Rechtswidrige Zurückweisungen: Zunächst abgewiesene Flüchtlinge beantragen Asyl in Berlin

Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte die Zurückweisung von drei somalischen Asylsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze für rechtswidrig. Die Betroffenen haben nun in Berlin Asyl beantragt, das nun geprüft wird. Bundesinnenminister Dobrindt will trotz der Gerichtsentscheidung an der Praxis der Zurückweisung an den Grenzen festhalten, will aber den Beschluss in Einzelfällen befolgen. Der Brandenburger Flüchtlingsrat kritisiert diese Haltung scharf als Verlassen des rechtsstaatlichen Bodens.
Tagesschau - Innenpolitik - aktuelle Nachrichten
7. Juni 2025 um 08:10

Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts CSU sieht "Inszenierung durch Asyl-Aktivisten"

Berliner Verwaltungsgericht erklärt Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze für rechtswidrig. Bundesinnenminister Dobrindt will Europäischen Gerichtshof über umstrittene Zurückweisungen entscheiden lassen und begründet dies mit der Notwendigkeit, zu vermeiden, dass die AfD radikale Lösungen umsetzen kann.
news_de
7. Juni 2025 um 07:02

Berlin: Miersch: Pauschale Rückweisungen wird es nicht mehr geben können

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußert sich nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zur Rückweisung von Asylsuchenden an der Grenze. Er betont, dass pauschale Rückweisungen nicht mehr möglich sein werden, da die Gerichte diese stoppen könnten. Das Gericht hatte die Rückweisung dreier Somalier an der Grenze für rechtswidrig erklärt, ohne Klärung des zuständigen EU-Staats. Kanzler Friedrich Merz bleibt trotz dieser Entscheidung bei der Praxis der Rückweisungen, während Innenm..
zeit
7. Juni 2025 um 00:34

Migrationspolitik: Europäischer Gerichtshof soll laut Dobrindt Zurückweisungen klären

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den Europäischen Gerichtshof über die Zurückweisungen von Geflüchteten an deutschen Grenzen entscheiden lassen. Er hält die Maßnahmen für rechtmäßig, akzeptiert aber ein mögliches Veto des Gerichts. Ein Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die Zurückweisung dreier Somalier rechtswidrig war. Dobrindt spricht sich für die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten aus und betont die Notwendigkeit eines funktionierenden Sch..
KW

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