Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin
Susann E., eine mutmaßliche Unterstützerin des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), wird sich vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten müssen. Der Bundesgerichtshof hat die Anklage der Bundesanwaltschaft bestätigt und damit eine frühere Entscheidung des Dresdner Gerichts aufgehoben, das die Anklage teilweise abgewiesen hatte.
Susann E. wird beschuldigt, das NSU-Mitglied Beate Zschäpe unterstützt zu haben, indem sie ihr ihre Krankenversicherungskarte und persönliche Daten zur Verfügung stellte.
Diese Handlungen sollen den NSU unterstützt haben, der für zehn Morde, zwei Bombenanschläge und zahlreiche Raubüberfälle verantwortlich ist. Obwohl das Dresdner Gericht zuvor nicht genügend Beweise dafür sah, dass Susann E.
von den Verbrechen des NSU wusste, hat der Bundesgerichtshof einen hinreichenden Verdacht festgestellt, um ein vollständiges Verfahren zu verlangen. Diese Entwicklung unterstreicht die anhaltenden rechtlichen Folgen der gewalttätigen Aktivitäten des NSU, da die Behörden weiterhin diejenigen untersuchen und strafrechtlich verfolgen, die angeblich an der Unterstützung der extremistischen Gruppe beteiligt waren.
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NSU: Susann E. muss sich wegen mutmaßlicher Unterstützung vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten - DER SPIEGEL
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