Gerichtsurteil zum Rügen-Unfall
Ein 47-jähriger Fahrer stand nach einer Kollision mit einem 13-jährigen Schüler auf Rügen vor Gericht. Der Vorfall ereignete sich während einer Schulreise und der Junge wurde schwer verletzt.
Trotz der Anschuldigungen absichtlicher Schädigung behauptete der Fahrer, der Schüler sei plötzlich auf die Straße getreten, sodass keine Zeit blieb, um einen Aufprall zu vermeiden. Ein technischer Gutachter fand keine eindeutigen Beweise für eine Absicht.
Das Gericht schloss letztendlich absichtliches Handeln aus und verurteilte den Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er erhielt eine Geldstrafe von 12.000 Euro und ein eineinhalbjähriges Fahrverbot.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine härtere Strafe gefordert, einschließlich einer Bewährungsstrafe und längerer Fahrbeschränkungen. Dieses Urteil unterstreicht die Komplexität bei der Beweisführung von Absicht in Verkehrsunfällen und zeigt die Herausforderungen auf, denen das Rechtssystem in solchen Fällen gegenübersteht.
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