2025-07-15 12:29:09
Regierung
Recht

Deutschlands Gericht lehnt Verantwortung für Drohnenangriffe bei US-Operationen ab

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat eine Klage gegen US-Drohnenoperationen, die vom Luftwaffenstützpunkt Ramstein aus durchgeführt werden, abgewiesen. Diese Entscheidung fiel, nachdem zwei jemenitische Männer behauptet hatten, dass Deutschland eine Mitverantwortung für Drohnenangriffe trage, die zu zivilen Opfern führten, einschließlich des Todes ihrer Verwandten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Deutschland keine spezifische Schutzpflicht nach internationalem Recht verletzt habe, da die rechtlichen Kriterien für solche Verpflichtungen nicht erfüllt seien. Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die Einführung strengerer Kontrollen für ausländische Militäroperationen Deutschlands internationale Allianzen untergraben könnte.

Das Gericht erkannte an, dass Deutschland zwar eine allgemeine Verpflichtung hat, Menschenrechte und humanitäres Recht zu wahren, es jedoch keine Hinweise auf systematische Verletzungen des internationalen Rechts durch die USA in diesem Zusammenhang fand. Der Fall war bedeutsam, da er die Komplexität der militärischen Zusammenarbeit und die Verantwortlichkeiten von Staaten im Hinblick auf ausländische Militäroperationen aufzeigte. Die Entscheidung wurde von der deutschen Regierung begrüßt, die sie als Bestätigung ihrer operativen Flexibilität in den internationalen Beziehungen interpretierte. Dieser Fall unterstreicht die anhaltenden Debatten über die ethischen Implikationen von Drohnenkriegsführung und das Ausmaß, in dem Länder für die Handlungen verbündeter Kräfte verantwortlich gemacht werden können.

AFP
15. Juli 2025 um 08:55

Beschwerde zu US-Drohnenangriffen via Ramstein scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Nutzung des Stützpunkts Ramstein für US-Drohnenangriffe im Jemen abgelehnt. Das Gericht entschied, dass Deutschland zwar grundsätzlich verpflichtet ist, den Schutz von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren, im vorliegenden Fall aber keine systematische Verletzung des Völkerrechts durch die USA festgestellt werden konnte. Die Kläger, zwei Männer aus dem Jemen, hatten erreichen wollen,..
Deutsche Welle
15. Juli 2025 um 07:27

News kompakt: US-Drohnen via Ramstein - Urteil in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet über US-Drohneneinsätze, bei denen die Air Base Ramstein als Relaisstation fungierte. Zwei Jemeniten haben Klage eingereicht, da ihre Verwandten bei einem solchen Einsatz getötet wurden. Laut WHO und UNICEF bleiben Kinder wegen Versorgungsengpässen, Konflikten oder Fehlinformationen oft nicht oder nur unzureichend geimpft. 20 Millionen Säuglinge erhielten im letzten Jahr weniger als die drei notwendigen Impfdosen, 14,3 Millionen Babys bekamen..
DER SPIEGEL
15. Juli 2025 um 08:22

Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Drohneneinsätze der USA via Ramstein ab - DER SPIEGEL

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen den Drohneneinsatz der USA über den Stützpunkt Ramstein in Deutschland abgewiesen. Zwei Männer aus dem Jemen hatten argumentiert, dass Deutschland mitverantwortlich sei für die Drohnenangriffe, bei denen auch Zivilisten getötet wurden. Das Gericht entschied jedoch, dass Deutschland keinen konkreten Schutzauftrag verletzt habe, da die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien. Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass eine strengere Kontrolle..
KW

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