2025-07-16 16:55:10
Recht
Regierung

Gericht entscheidet über Schlesingers Rente angesichts von Misswirtschaftsvorwürfen

Der Rechtsstreit zwischen Patricia Schlesinger, der ehemaligen Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), und dem Sender dreht sich um ihre Rentenansprüche nach ihrer Entlassung im Jahr 2022. Das Landgericht Berlin wird ein Urteil fällen, das sowohl ihren Anspruch auf eine monatliche Rente von etwa 18.300 Euro als auch die Gegenklage des RBB auf Schadensersatz und Rückzahlung erheblicher Boni behandelt. Schlesingers Amtszeit war von Vorwürfen der Misswirtschaft und verschwenderischen Ausgaben öffentlicher Gelder geprägt, die letztendlich zu ihrem Rücktritt und anschließenden Ausscheiden aus dem RBB führten.

In einer vorläufigen Entscheidung verpflichtete das Gericht den RBB, Schlesinger ihre Rente für Januar 2023 zu zahlen, was einen Teilerfolg für sie in diesem langwierigen Streit darstellt. Die Entscheidung löst jedoch nicht die umfassenderen Fragen bezüglich ihrer Ansprüche für die vorangegangenen drei Jahre, was weiteren rechtlichen Herausforderungen Tür und Tor öffnet. Darüber hinaus erkannte das Gericht das Recht des RBB an, von Schlesinger Rückzahlungen für bestimmte finanzielle Fehltritte zu verlangen, obwohl die genauen Beträge noch unbestimmt sind.

Dieser Fall hat die anhaltende Überprüfung öffentlicher Rundfunkanstalten in Deutschland hervorgehoben, insbesondere im Hinblick auf Skandale im Bereich der finanziellen Governance. Während die gerichtlichen Verfahren weiterlaufen, werden die Auswirkungen sowohl für Schlesinger als auch für den RBB genau beobachtet, da sie das Potenzial haben, die zukünftige Verantwortung der Führung innerhalb öffentlich finanzierter Institutionen zu beeinflussen.

AFP
15. Juli 2025 um 15:04

Urteil in Rechtsstreit um Ruhegeld von früherer RBB-Intendantin Schlesinger erwartet

Das Berliner Landgericht wird am Mittwoch ein Urteil im Rechtsstreit um das Ruhegeld der ehemaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger fällen. Schlesinger klagte gegen den RBB, der ihr die monatlichen Ruhegeldzahlungen von 18.300 Euro verweigerte. Der RBB reichte seinerseits eine Widerklage ein und fordert Schadenersatz sowie die Rückzahlung einer variablen Vergütung in Millionenhöhe. Schlesinger war 2022 nach Vorwürfen der Amtsführung und Verschwendung von Gebührengeldern als Intendantin zu..
AFP
16. Juli 2025 um 11:29

RBB muss früherer Intendantin Schlesinger Ruhegeld zahlen - zunächst für einen Monat

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger für Januar 2023 ein Ruhegeld in Höhe von knapp 18.400 Euro zahlen muss. Allerdings ist dies keine Vorabentscheidung über weitere Ansprüche. Zudem wurde Schlesinger zu einer Zahlung von etwas mehr als 24.000 Euro an den RBB wegen Pflichtverletzungen verurteilt. Das Gericht erkannte auch den Anspruch des RBB auf Rückzahlung weiterer Summen an, traf aber noch keine En..
DER SPIEGEL
16. Juli 2025 um 10:39

RBB und Patricia Schlesinger: Gerichtsurteil zu Ruhegeld und Rückzahlung - DER SPIEGEL

Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger zunächst für einen Monat ein Ruhegeld in Höhe von rund 18.400 Euro zahlen muss. Der Sender hatte Schlesinger zuvor fristlos entlassen und Schadensersatz sowie Rückzahlung in Millionenhöhe gefordert. Der Skandal um Vorwürfe der Verschwendung und Vetternwirtschaft hatte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Sommer 2022 stark erschüttert. Das Gericht muss in Zukunft..
n-tv.de
16. Juli 2025 um 11:48

Ex-Intendantin holt Teilerfolg: RBB muss Schlesinger Ruhegeld zahlen - zunächst für einen Monat - n-tv.de

Die ehemalige Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, hat einen Teilerfolg im Rechtsstreit um ihr Ruhegeld erzielt. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der RBB Schlesinger zunächst für den Januar 2023 ein Ruhegeld in Höhe von rund 18.300 Euro zahlen muss. Ob der RBB auch die restlichen Ruhegeldforderungen für die vergangenen drei Jahre zahlen muss, ist noch unklar. Der Rechtsstreit ist noch nicht abgeschlossen, da der RBB Berufung einlegen kann.
KW

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