EU-Versandapotheken können nun Boni an deutsche Kunden anbieten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Versandapotheken mit Sitz in der EU deutschen Kunden Bonusanreize für verschreibungspflichtige Medikamente anbieten können. Diese Entscheidung stellt die bisherige deutsche Regelung in Frage, die ausländischen Apotheken feste Arzneimittelpreise vorschrieb und im Widerspruch zum EU-Recht auf freien Warenverkehr stand.
Das Gericht hob hervor, dass Deutschlands Anforderung der Preisbindung mit substantiellem Nachweis gerechtfertigt sein muss, dass sie eine umfassende Arzneimittelversorgung gewährleistet, ein Standard, der vom Bayerischen Apothekerverband nicht erfüllt wurde. Folglich bleibt die Regel von 2020, die Vorteile für Versicherte verbietet, weiterhin unter Beobachtung.
Das Urteil spiegelt die anhaltende Debatte darüber wider, ob ausländische Apotheken weiterhin Boni anbieten sollten, eine Angelegenheit, die wahrscheinlich weiterhin vor Gericht verhandelt wird.
Der Presse-Radar zum Thema:
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Urteil des Bundesgerichtshofs Versandapotheken durften Prämien auf Medikamente anbieten
BGH-Urteil zu Versandapotheken: Lockprämien waren erlaubt - DER SPIEGEL
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