Keine Schuldenobergrenze für Verteidigung und Sondervermögen für Infrastruktur
(AFP) Union und SPD haben sich noch während ihrer Sondierungsgespräche über die Bildung einer neuen Regierung auf wegweisende Finanzbeschlüsse geeinigt. Ziele sind die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und notwendiger Investitionen in die Infrastruktur.
Die genauen Auswirkungen der Beschlüsse auf Haushalt und Staatsverschuldung lassen sich noch nicht vollständig absehen.
Ausnahmeregelung für Verteidigung
Die Ausgaben für Verteidigung im Bundeshaushalt werden ab einem Volumen von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von der Schuldenbremse ausgenommen.
Angerechnet würden damit nach Zahlen von 2024 etwa 43 Milliarden Euro. Wie viel künftig tatsächlich mit Hilfe zusätzlicher Kredite für Verteidigung ausgegeben wird, wurde nicht festgelegt.
Eine Obergrenze für erforderliche Kredite gibt es damit nicht mehr. Genannt werden für künftige Verteidigungsetats Zahlen von 100 Milliarden Euro pro Jahr oder höher.
Davon würde vorerst ein Teil auch noch durch das bestehende Bundeswehr-Sondervermögen abgedeckt.
Eine Prioritätenliste sowie ein Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz sollen dafür sorgen, dass diese Gelder zügig abfließen. Da bislang der im Kernhaushalt für Verteidigung veranschlagte Betrag höher als ein Prozent des BIP ist, würde sich durch die Ausnahmeregelung für Verteidigung auch der Kreditspielraum für den Gesamthaushalt etwas vergrößern.
Sondervermögen für Infrastruktur
Für Investitionen in die Infrastruktur soll ein Sondervermögen im Rekordvolumen von 500 Milliarden Euro geschaffen werden, finanziert aus Krediten.
Als Ausgabenzwecke werden die Verkehrsinfrastruktur genannt, aber auch Zivil- und Bevölkerungsschutz, Krankenhäuser, Energieinfrastruktur, Bildung und Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung. Ein Fünftel des Geldes, also 100 Milliarden Euro, soll Ländern und Kommunen für die genannten Bereiche zur Verfügung gestellt werden.
Das Sondervermögen soll eine Laufzeit von zehn Jahren haben.
Weitere Details, etwa zur Verteilung der Gelder oder zu Tilgungsfristen der Kredite, sind noch offen. Die Grünen, deren Zustimmung für die notwendige Verfassungsänderung erforderlich sein dürfte, dringen darauf, auch den Klimaschutz stärker zu berücksichtigen, der bislang nicht ausdrücklich genannt wird.
Zudem meldeten am Mittwoch zahlreiche Verbände und Institutionen dringende Bedarfe für unterschiedliche Ausgabenbereiche an.
Lockerung der Schuldenbremse für die Länder
Die Bundesländer, denen bisher abgesehen von Ausnahmefällen keine Neuverschuldung erlaubt ist, sollen künftig wie bereits der Bund eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 0,35 Prozent des BIP vornehmen können.
Dies soll Investitionsspielräume in Ländern und Kommunen vergrößern.
Reform der Schuldenbremse
Eine Expertenkommission soll einen Vorschlag für eine generelle Modernisierung der Schuldenbremse entwickeln, um dauerhaft zusätzliche Investitionen zur Stärkung des Landes zu ermöglichen. Dies wollen Union und SPD noch im laufenden Jahr umsetzen.
Erforderliche Gesetzesbeschlüsse
Für die Ausnahmeregelung für Verteidigung von der Schuldenbremse, das Sondervermögen Infrastruktur und die Lockerung der Schuldenbremse für die Länder sind Grundgesetzänderungen erforderlich.
Diese soll zeitnah noch der alte Bundestag beschließen, da nur dort Union und SPD noch gemeinsam mit den Grünen über eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit verfügen.
In den kommenden Monaten sollen - dann durch den neuen Bundestag - zudem weitere einfachgesetzliche Regelungen zur Umsetzung und Ausgestaltung der Beschlüsse verabschiedet werden.
Staatsverschuldung
Durch das beschlossene Finanzpaket dürfte sich die Staatsverschuldung deutlich erhöhen - das Ausmaß hängt jedoch von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung ab.
Klar ist, dass alle zusätzlichen Kredite, auch die für das Sondervermögen, bei den EU-Schuldenregeln mitzählen - etwa für die Berechnung des Schuldenstandes. Allerdings sind auch auf EU-Ebene angesichts der vor allem sicherheitspolitischen Herausforderungen Lockerungen und Ausnahmen für die EU-Schuldenregeln im Gespräch.
bk/pw
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