SPD will bei Parteitag über Prüfung von AfD-Verbotsverfahren beraten
(AFP) Die SPD will bei ihrem Bundesparteitag über die Einsetzung einer Bund-Länder-Gruppe beraten, die ein AfD-Verbotsverfahren prüfen soll. Über einen entsprechenden Antrag sollten die Delegierten am Sonntag debattieren, sagte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf am Montag.
Der Antrag werde "von allen Seiten der Partei breit getragen".
Der Rechtsextremismus sei "die größte Bedrohung für unsere Demokratie", betonte Klüssendorf. "Das sehen wir auch in den Parlamenten." Die AfD nutze ihr Mandat, "um unser parlamentarisches System zu delegitimieren".
Es müssten deshalb nun alle rechtlichen Lösungen auf den Tisch, auch ein AfD-Verbotsverfahren, sagte Klüssendorf.
Damit befassen soll sich demnach - falls der Antrag eine Mehrheit bekommt - eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Diese soll dem SPD-Politiker zufolge über Parteigrenzen hinweg arbeiten.
Die Gruppe solle Materialien zusammenstellen, mit denen die Verfassungswidrigkeit der AfD belegt werden kann, sagte der Generalsekretär.
Wenn sich diese ergibt, bestehe "die demokratische Pflicht", mehrere der antragsberechtigten Verfassungsorgane dazu zu bringen, den Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren zu stellen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD in einem im Mai vorgelegten Gutachten als "gesichert rechtsextrem" eingestuft.
Die AfD hatte dagegen per Eilantrag Beschwerde beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab daraufhin für die Dauer des Verfahrens eine so genannte Stillhaltezusage ab und behandelt die AfD vorläufig weiter nur als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
Ein Parteiverbotsverfahren können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragen.
Im Bundestag ist dafür eine Mehrheit der Abgeordneten nötig. Über das Verbot entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht.
Die Hürden für ein Verbot gelten als hoch.
Karlsruhe fordert dafür eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung", mit der die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigt werden soll. Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, und 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
awe/mt
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