2024-10-07 23:55:09
Politik
Regulierung

Gericht bestätigt AfD-Extremismusbericht

Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Aufnahme rechtsextremer Elemente der AfD im Verfassungsschutzbericht Sachsen 2020 für rechtmäßig erklärt. Der Bericht, der die Auflösung des extremistischen Flügels und ein Urteil, das seine Beobachtung verbietet, beschreibt, stufte die sächsische AfD als sicher rechtsextrem ein.

Diese Einstufung wurde von der AfD rechtlich angefochten, aber ihr Eilantrag wurde aufgrund erheblicher Beweise für Handlungen gegen die Menschenwürde und Demokratie abgewiesen. Die Entscheidung des Gerichts erlaubt der AfD, beim Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen.

Unterdessen geht die politische Debatte über ein mögliches Verbot der AfD weiter, wobei die umstrittenen Aktionen und Aussagen der Partei hervorgehoben werden, die demokratische Prinzipien bedrohen. Es besteht die Sorge, dass ein Verbot der Partei zu einer weiteren Radikalisierung ihrer Anhänger führen könnte.

Die laufende Diskussion spiegelt eine breitere Frage wider, wie mit Parteien umzugehen ist, die als Bedrohung für die Demokratie wahrgenommen werden.

DER SPIEGEL
7. Oktober 2024 um 16:59

Sachsen: Erwähnung der AfD im Verfassungsschutzbericht war rechtens - DER SPIEGEL

Politik
Das Verwaltungsgericht Dresden entschied, dass die Erwähnung der AfD im sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 rechtmäßig war. Der Bericht enthielt Informationen zum rechtsextremen "Flügel" der AfD sowie Zitate von Jörg Urban und Jan Zwerg. Das Gericht verwies auf die Auflösung des "Flügels" und die Untersagung seiner Einstufung als rechtsextremistisch durch das Verwaltungsgericht Köln. Der Verfassungsschutz stufte den sächsischen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextreme Bestrebung ein,..
gmx
7. Oktober 2024 um 15:49

Erwähnung der AfD im Verfassungsschutzbericht rechtens

Politik
Die AfD wurde im sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 erwähnt, da der rechtsextreme Flügel der Partei darin behandelt wurde. Der Bericht zitierte den AfD-Landesvorsitzenden Jörg Urban und Generalsekretär Jan Zwerg als Flügel-Anhänger. Das Dresdner Verwaltungsgericht entschied, dass diese Erwähnung rechtmäßig war.
Tagesspiegel
7. Oktober 2024 um 17:06

AfD scheitert vor Gericht: Erwähnung im sächsischen Verfassungsschutzbericht rechtens

Politik
Das Verwaltungsgericht Dresden wies die Klage der AfD gegen Erwähnungen im sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 ab. Der Bericht bezeichnete den vom Bundesamt für Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften, inzwischen formal aufgelösten Flügel als solchen und zitierte den AfD-Landesvorsitzenden Jörg Urban und den Generalsekretär Jan-Oliver Zwerg als Flügel-Anhänger. Die ursprüngliche Fassung ist nicht mehr öffentlich, die Beschreibungen zum Flügel stehen nun in der Vergangenheitsform.
KW

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