2025-02-06 11:00:11

Auslieferung nach Ungarn wegen Menschenrechtsbedenken gestoppt

In einem bedeutenden rechtlichen Sieg hat das Bundesverfassungsgericht Deutschlands gegen die Auslieferung einer nicht-binären Person, bekannt als "Maja", nach Ungarn entschieden. Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem festgestellt wurde, dass das Berliner Kammergericht die Haftbedingungen in Ungarn unzureichend bewertet hatte. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Überprüfung von Menschenrechtsbedingungen in Auslieferungsfällen.

Maja, eine prominente Persönlichkeit der linken Szene aus Jena, sah sich Vorwürfen der Teilnahme an Angriffen auf Rechtsextremisten in Budapest im Februar 2023 gegenüber. Trotz einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts wurde die Person im Juni 2023 hastig ausgeliefert. Das Gericht hat diese Auslieferung nun für rechtswidrig erklärt, da das Berliner Gericht es versäumt hatte, die menschenrechtlichen Implikationen und die Möglichkeit der Isolationshaft in Ungarn gründlich zu untersuchen.

Der Fall hat Kritik an der mangelnden Sorgfalt des Berliner Kammergerichts ausgelöst. Es wurden Bedenken hinsichtlich der Haftbedingungen in Ungarn geäußert, die zu Verletzungen der Grundrechte, die in der EU-Charta der Grundrechte verankert sind, führen könnten. Majas Fall hat die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung von Auslieferungsanträgen gelenkt, insbesondere wenn Grundrechte gefährdet sein könnten.

Diese Entscheidung unterstreicht die Rolle der Justiz beim Schutz der Menschenrechte und stellt sicher, dass Auslieferungen nicht zu ungerechter oder unmenschlicher Behandlung führen. Das Urteil dient als Erinnerung daran, dass rechtliche Prozesse die Menschenrechte priorisieren und sich an internationale Normen halten müssen. Majas Fall ist ein entscheidendes Beispiel für die Pflicht der Justiz, Einzelpersonen vor potenziellen Rechtsverletzungen in ausländischen Gerichtsbarkeiten zu schützen.

Frankfurter Rundschau
6. Februar 2025 um 04:53

Nach Linksextremismus-Prozess: Bundesgerichtshof prüft Verurteilung von Lina E.

Politik
Lina E., eine mutmaßliche Linksextremistin, wurde 2023 vom Oberlandesgericht Dresden zu 5 Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof prüft nun das Urteil. Die Bundesanwaltschaft warf der Gruppe um E. vor, 13 Rechtsextreme angegriffen zu haben. Die Verteidigung erhob schwere Vorwürfe gegen die Bundesstaatsanwaltschaft und den Senat am Oberlandesgericht Dresden.
Tagesspiegel
6. Februar 2025 um 02:32

Extremismus: Auslieferung nach Ungarn – Karlsruhe entscheidet über Klage

Politik
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Klage gegen Auslieferung einer in Jena geborenen, non-binären Person aus linker Szene, bekannt als "Maja", nach Ungarn. Trotz einstweiliger Anordnung des Gerichts erfolgte Übergabe an ungarische Behörden im Juni 2023. Person wird Beteiligung an Angriffen auf Rechtsextremisten in Budapest im Februar 2023 vorgeworfen, Anwalt kritisiert Haftbedingungen in Ungarn, drohen bis zu 24 Jahre Haft.
AFP
6. Februar 2025 um 08:44

Bundesverfassungsgericht: Auslieferung von Linksextremist an Ungarn war unzulässig

Politik
Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung eines nonbinären mutmaßlichen Linksextremisten nach Ungarn für unzulässig erklärt. Das für die Entscheidung zuständige Berliner Kammergericht habe die Haftbedingungen in Ungarn unzureichend aufgeklärt, erklärte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe.
DER SPIEGEL
6. Februar 2025 um 09:10

Bundesverfassungsgericht: Auslieferung von linksextremer Person an Ungarn war unzulässig - DER SPIEGEL

Politik
Das Berliner Kammergericht ordnete trotz Verfassungsbeschwerde und einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts die Auslieferung einer linksextremen Person aus Jena, bekannt als »Maja«, nach Ungarn an, wo ihr bis zu 24 Jahre Haft in Isolationshaft drohen. Das Bundesverfassungsgericht rügte die unzureichende Prüfung der Haftbedingungen nach der EU-Grundrechtecharta, die Überstellung an die ungarischen Behörden erfolgte jedoch bereits zuvor.
KW

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