2025-03-13 23:55:11

BSWs Antrag auf Nachzählung abgelehnt

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Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und seiner Mitglieder auf Nachzählung der jüngsten Bundestagswahl abgelehnt. BSW verpasste knapp die entscheidende Fünf-Prozent-Hürde, die für den Einzug in das Parlament erforderlich ist, was sie zu einem Nachzählungsantrag veranlasste. Trotz ihrer Bemühungen entschied das Gericht, dass die Anträge unzulässig seien, und betonte die Notwendigkeit, sich an das etablierte Wahlprüfungsverfahren zu halten.

BSW, eine neu gegründete Partei unter der Führung von Sahra Wagenknecht, hatte gehofft, dass eine Nachzählung das Wahlergebnis ändern und ihre Vertretung im Bundestag sichern würde. Die vorläufigen Ergebnisse zeigten, dass die CDU/CSU mit 28,6 % der Stimmen führte, gefolgt von der AfD und der SPD. BSW erhielt jedoch etwa 4,972 % der Zweitstimmen und verfehlte damit die Hürde.

Das Gericht betonte, dass Anfechtungen von Wahlergebnissen typischerweise beim Bundestag und dessen Wahlprüfungsausschuss beginnen, bevor sie zum Bundesverfassungsgericht eskalieren. Nachzählungen werden nur in Betracht gezogen, wenn erhebliche Fehler bei der Stimmenzählung die Sitzverteilung im Bundestag potenziell beeinflussen könnten. In der Zwischenzeit kann BSW nach der offiziellen Bekanntgabe der Wahlergebnisse noch weitere rechtliche Schritte verfolgen. Die offiziellen Ergebnisse sollen in Kürze vom Bundeswahlausschuss bestätigt werden.

Die Entscheidung unterstreicht die Komplexität des Wahlprozesses, insbesondere für neue politische Entitäten, die versuchen, ihren Platz in der deutschen politischen Landschaft zu etablieren. Das Urteil des Gerichts erinnert an die strengen rechtlichen Rahmenbedingungen für Wahlanfechtungen und die Bedeutung der Einhaltung von Verfahren.

Der Spiegel
13. März 2025 um 18:14

BSW und Bundestagswahl: Bundesverfassungsgericht weist Anträge auf Neuauszählung ab

Politik
Wenige tausend Stimmen fehlten dem BSW zum Einzug in den neuen Bundestag. Vor dem Bundesverfassungsgericht wollte die Partei von Sahra Wagenknecht eine Neuauszählung der Stimmen erreichen - doch die Karlsruher Richter lehnen ab.
tz
13. März 2025 um 18:11

Karlsruhe weist BSW-Anträge auf Neuauszählung der Wahl ab

Politik
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht und einzelner Parteimitglieder abgelehnt, mit denen sie eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollten. Dies teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
Berliner Zeitung
13. März 2025 um 18:08

Neuauszählung der Wahl: Bundesverfassungsgericht weist BSW-Klage ab

Politik
Das Bundesverfassungsgericht wies Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht zur Neuauszählung der Bundestagswahl ab. Die BSW-Parteigründerin Sahra Wagenknecht zog nach Karlsruhe, um eine neue Auszählung zu erreichen. Geklagt hatten die BSW-Vorsitzenden Wagenknecht und Amira Mohamed Ali sowie zwei Mitglieder und zwei Wähler der Partei. Trotz Nachzählungen fehlten der Partei weiterhin mehr als 9500 Stimmen für den Einzug, da sie beim vorläufigen Endergebnis bundesweit nur rund 4,972 Prozent der Z..
zeit
13. März 2025 um 18:05

BSW-Anträge auf Neuauszählung der Bundestagswahl abgewiesen

Politik
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) für eine Neuauszählung der bei der Bundestagswahl abgegebenen Stimmen abgelehnt. Die Anträge seien unzulässig, teilte das Gericht mit. Mehr in Kürze hier auf ZEIT ONLINE
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