Irischer Aktivist darf vorerst in Berlin bleiben
Ein irischer pro-palästinensischer Aktivist hat erfolgreich gegen die Aufhebung seiner EU-Freizügigkeitsrechte Berufung eingelegt und darf in Berlin bleiben. Das Berliner Verwaltungsgericht stellte fest, dass das Ausländeramt den Fall nicht ordnungsgemäß untersucht hatte, da es versäumt hatte, notwendige Ermittlungsakten zu prüfen.
Das Gericht betonte die Wichtigkeit einer individuellen Fallprüfung, bevor Freizügigkeitsrechte aufgehoben werden. Diese Entscheidung fällt inmitten laufender Ermittlungen zu mutmaßlichen Straftaten im Zusammenhang mit Protesten zum Nahostkonflikt, die noch nicht abgeschlossen sind.
Auch andere an den Protesten beteiligte Personen haben Berufungen gegen ähnliche Aufforderungen, Deutschland zu verlassen, eingelegt. Es wird erwartet, dass das Gericht diese Fälle weiterhin prüft und dabei die weitreichenderen rechtlichen Auswirkungen für EU-Bürger, die an solchen Protesten beteiligt sind, aufzeigt.
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