AfD-Spende sorgt für Aufsehen
Die Alternative für Deutschland (AfD) hat 2,35 Millionen Euro an den Bundestag überwiesen, während eine laufende Untersuchung zu einer potenziell rechtswidrigen Parteispende im Gange ist. Das Geld wurde als Vorsichtsmaßnahme überwiesen, um zu vermeiden, dass im Falle einer Bestätigung der Vorwürfe mehrere Geldstrafen gezahlt werden müssen. Der Streit dreht sich um eine im Bundestagswahlkampf erhaltene Spende, die zunächst von dem ehemaligen österreichischen FPÖ-Politiker Gerhard Dingler stammen sollte. Es besteht jedoch der Verdacht, dass der tatsächliche Spender der deutsche Immobilienmilliardär Henning Conle war, der das Geld angeblich über Dingler weitergeleitet hat.
Die Bundestagsverwaltung vermutet, dass die Spende eine verbotene Strohmannspende darstellt, bei der die Identität des wahren Spenders verschleiert wird, was gegen das Parteiengesetz in Deutschland verstößt. Trotz dieser Vorwürfe besteht die AfD darauf, dass die Spende legitim war und bestreitet weiterhin die Strohmann-Anschuldigung. Die Untersuchung läuft noch, und die präventive Zahlung der AfD zielt darauf ab, mögliche Strafen zu mildern, während das Rechtsverfahren fortschreitet. Diese Entwicklung unterstreicht die Komplexität und potenziellen rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit politischen Spenden in Deutschland.
Der Presse-Radar zum Thema:
Wegen umstrittener Parteispende: AfD überweist Millionen an Bundestag
Mögliche Spende über Strohmann: AfD überweist wegen umstrittener Großspende Millionen an Bundestag
Strohmannspende aus Österreich?: AfD hinterlegt Millionenbetrag bei Bundestagsverwaltung - n-tv.de
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