Gericht bestätigt Abschiebung von Ex-IS-Führer
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Berufung von Abu Walaa, dem ehemaligen Anführer des Islamischen Staates in Deutschland, gegen seine Abschiebung abgelehnt. Abu Walaa, der 2021 zu zehneinhalb Jahren Gefängnis für seine Beteiligung an einer terroristischen Organisation verurteilt wurde, argumentierte, dass eine Abschiebung in den Irak zu einem Todesurteil führen könnte. Trotz dieser Behauptungen hielt das Gericht fest, dass er eine erhebliche Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellt und dass seine Entfernung aus Deutschland gerechtfertigt ist.
Abu Walaa, der 2001 als Asylbewerber nach Deutschland kam und sieben Kinder im Land hat, konnte das Gericht nicht von seiner Deradikalisierung überzeugen. Das Gericht verwies auf einen Mangel an glaubwürdigen Beweisen, die seine Abkehr von extremistischen Überzeugungen belegen. Obwohl er an einem Ausstiegsprogramm teilgenommen und sich von IS distanziert hat, bleibt das Risiko eines Rückfalls ein Anliegen.
Derzeit ist seine Abschiebung aufgrund fehlender diplomatischer Zusicherungen des Irak, dass er bei einer Rückkehr nicht hingerichtet wird, ausgesetzt. In der Zwischenzeit verbüßt Abu Walaa weiterhin seine Haftstrafe, die bis 2027 läuft. Er hat auch einen Folge-Asylantrag gestellt, der eine potenzielle Abschiebung weiter verzögert.
Zusätzlich zur Abschiebeentscheidung hat das Gericht Einschränkungen gegen Abu Walaa erlassen, darunter eine tägliche Meldepflicht bei der Polizei und ein Smartphone-Verbot. Diese Maßnahmen sollen jede unmittelbare Bedrohung, die er in Deutschland darstellen könnte, abschwächen. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Komplexitäten im Ausgleich zwischen nationaler Sicherheit und Menschenrechtsüberlegungen in Abschiebungsverfahren.
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