2025-07-15 16:55:09
Agriculture
Regierung

Deutschland hält den Mindestlohn für saisonale landwirtschaftliche Arbeitskräfte trotz Widerstand der Branche aufrecht

Jüngste rechtliche Bewertungen haben bestätigt, dass Ausnahmen vom Mindestlohn für saisonale landwirtschaftliche Arbeitskräfte in Deutschland nicht zulässig sind. Das Bundesministerium für Landwirtschaft kam zu dem Schluss, dass die Beibehaltung eines einheitlichen Mindestlohns unerlässlich ist, um das Prinzip der Gleichbehandlung gemäß dem deutschen Grundgesetz zu wahren.

Trotz des Drucks aus dem Agrarsektor, insbesondere in arbeitsintensiven Bereichen wie der Obst- und Gemüseernte, muss der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer gelten, einschließlich temporärer Mitarbeiter. Als Reaktion auf Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen steigender Löhne plant die Regierung, die Landwirtschaft durch Maßnahmen wie die Senkung der Bürokratiekosten und der Energiesteuern zu unterstützen.

Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass in Deutschland weiterhin qualitativ hochwertige und erschwingliche Lebensmittel verfügbar sind.

AFP
15. Juli 2025 um 09:32

Prüfung: Agrar-Ausnahmen vom Mindestlohn sind "rechtlich nicht zulässig"

Laut einer rechtlichen Prüfung sind Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft nicht zulässig. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte die Prüfung in Auftrag gegeben, nachdem Landwirtschaftsminister Rainer und der Deutsche Bauernverband sich für solche Ausnahmen ausgesprochen hatten. Die Prüfung ergab, dass eine Sonderregelung dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz widersprechen würde. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro bis 2027 wird in der Landwirt..
DER SPIEGEL
15. Juli 2025 um 13:18

Mindestlohn: Ministerium lehnt Ausnahmen für Saisonarbeiter als verfassungswidrig ab - DER SPIEGEL

Das Bundesagrarministerium hat geprüft, dass Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft verfassungswidrig wären. Der Mindestlohn gilt demnach für alle Arbeitsverhältnisse, auch für kurzfristig Beschäftigte. Stattdessen sollen andere Entlastungen für die Branche kommen, etwa bei Bürokratiekosten, Stromsteuer und Agrardiesel. Bundesagrarminister Rainer betonte, dass qualitativ hochwertige und bezahlbare Lebensmittel aus Deutschland weiterhin auf den Tisch kom..
DER SPIEGEL
15. Juli 2025 um 13:18

Mindestlohn: Keine Ausnahmen für Erntehelfer und Saisonarbeiter - DER SPIEGEL

Das Bundesagrarministerium hat geprüft, dass Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft rechtlich nicht möglich sind. Dies widerspräche dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Obwohl viele Betriebe unter Druck stehen, insbesondere bei arbeitsintensiven Kulturen wie Obst und Gemüse, kann der Mindestlohn nicht umgangen werden. Stattdessen sollen andere Entlastungen wie Bürokratieabbau, Senkung der Stromsteuer und Erleichterungen beim Agrardiesel die Be..
Tagesschau - Wirtschaft und Börsen-Nachrichten
15. Juli 2025 um 13:42

Prüfung des Agrarministeriums Keine Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonkräfte

Das Bundesagrarministerium hat geprüft, ob es Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft geben kann. Das Ergebnis zeigt, dass dies rechtlich nicht möglich ist, da der Mindestlohn als absolute Untergrenze für alle Arbeitsverhältnisse gilt. Der Bauernverband hatte zuvor Ausnahmen gefordert, da die geplante Mindestlohnerhöhung viele Betriebe vor große Herausforderungen stelle. Stattdessen sollen andere Entlastungen wie die Reduzierung von Bürokratiekosten und Senkung..
KW

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