Deutschland hält den Mindestlohn für saisonale landwirtschaftliche Arbeitskräfte trotz Widerstand der Branche aufrecht
Jüngste rechtliche Bewertungen haben bestätigt, dass Ausnahmen vom Mindestlohn für saisonale landwirtschaftliche Arbeitskräfte in Deutschland nicht zulässig sind. Das Bundesministerium für Landwirtschaft kam zu dem Schluss, dass die Beibehaltung eines einheitlichen Mindestlohns unerlässlich ist, um das Prinzip der Gleichbehandlung gemäß dem deutschen Grundgesetz zu wahren.
Trotz des Drucks aus dem Agrarsektor, insbesondere in arbeitsintensiven Bereichen wie der Obst- und Gemüseernte, muss der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer gelten, einschließlich temporärer Mitarbeiter. Als Reaktion auf Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen steigender Löhne plant die Regierung, die Landwirtschaft durch Maßnahmen wie die Senkung der Bürokratiekosten und der Energiesteuern zu unterstützen.
Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass in Deutschland weiterhin qualitativ hochwertige und erschwingliche Lebensmittel verfügbar sind.
Der Presse-Radar zum Thema:
Mindestlohn: Ministerium lehnt Ausnahmen für Saisonarbeiter als verfassungswidrig ab - DER SPIEGEL
Mindestlohn: Keine Ausnahmen für Erntehelfer und Saisonarbeiter - DER SPIEGEL
Prüfung des Agrarministeriums Keine Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonkräfte
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