Gericht weist Asylantrag der jesidischen Familie zurück, trotz Abschiebungsdebatte
Eine jesidische Familie erlebte kürzlich einen Rückschlag, nachdem ihre Klage gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Verwaltungsgericht in Potsdam abgewiesen wurde. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Familie, zu der vier Minderjährige gehören, im Irak nicht von Verfolgung bedroht ist, trotz ihrer früheren Erlebnisse auf der Flucht vor dem Islamischen Staat (IS).
Dieses Urteil bestätigt die frühere Entscheidung, die Familie abzuschieben, die getroffen wurde, während sie bereits im Flugzeug saß. Innenminister Wilke hatte erklärt, der Familie helfen zu wollen, falls die Klage Erfolg hätte, doch die Entscheidung des Gerichts hat diese Bemühungen nun gestoppt.
Die Familie, die ursprünglich in Deutschland Schutz vor Gewalt gesucht hatte, befindet sich nun wieder im Irak und lebt bei Verwandten. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats gegen das Urteil Berufung einzulegen, doch die Einschätzung des Gerichts wirft Zweifel an ihrer Asylberechtigung auf und führt zu Besorgnis über ihre Sicherheit und ihr Wohlergehen.
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