2025-07-29 22:55:10
Migration

Gericht weist Asylantrag der jesidischen Familie zurück, trotz Abschiebungsdebatte

Eine jesidische Familie erlebte kürzlich einen Rückschlag, nachdem ihre Klage gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Verwaltungsgericht in Potsdam abgewiesen wurde. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Familie, zu der vier Minderjährige gehören, im Irak nicht von Verfolgung bedroht ist, trotz ihrer früheren Erlebnisse auf der Flucht vor dem Islamischen Staat (IS).

Dieses Urteil bestätigt die frühere Entscheidung, die Familie abzuschieben, die getroffen wurde, während sie bereits im Flugzeug saß. Innenminister Wilke hatte erklärt, der Familie helfen zu wollen, falls die Klage Erfolg hätte, doch die Entscheidung des Gerichts hat diese Bemühungen nun gestoppt.

Die Familie, die ursprünglich in Deutschland Schutz vor Gewalt gesucht hatte, befindet sich nun wieder im Irak und lebt bei Verwandten. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats gegen das Urteil Berufung einzulegen, doch die Einschätzung des Gerichts wirft Zweifel an ihrer Asylberechtigung auf und führt zu Besorgnis über ihre Sicherheit und ihr Wohlergehen.

Tagesspiegel
29. Juli 2025 um 09:50

Nach Abschiebung in den Nordirak: Jesidische Familie scheitert mit Klage

Eine jesidische Familie, die zusammen mit vier Minderjährigen abgeschoben wurde, hat vor dem Verwaltungsgericht in Potsdam eine Klage gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingereicht. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass der Familie im Irak keine unmittelbare gruppenbezogene Verfolgung durch den IS oder den Irak drohe. Innenminister Wilke hatte angekündigt, die Familie zurückzuholen, falls die Klage Erfolg hätte, aber nun ist diese Entscheidung bestätigt.
n-tv.de
29. Juli 2025 um 12:44

Flüchtlingsstatus bestehe nicht: Gericht lehnt Asylklage abgeschobener jesidischer Familie ab - n-tv.de

Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat die Asylklage einer abgeschobenen jesidischen Familie aus der Uckermark abgelehnt. Das Gericht sah weder eine individuelle noch eine Gruppenverfolgung vor, was den Flüchtlingsstatus der Familie in Frage stellt. Die Familie wurde bereits am Dienstag des Vorwochenabschnitts abgeschoben und kann innerhalb eines Monats Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen.
DER SPIEGEL
29. Juli 2025 um 14:23

Abschiebung in den Irak: Jesidische Familie wird nicht zurückgeholt - DER SPIEGEL

Eine jesidische Familie wurde trotz eines Gerichtsurteils in den Irak abgeschoben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte zuvor ihren Asylantrag als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt. Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) hatte angekündigt, die Familie zurückzuholen, falls die Entscheidung Bestand hat. Die Anwältin Kareba Hagemann kritisiert die Entscheidung: 'Wir sind vor vollendete Tatsachen gestellt worden'. Das Potsdamer Verwaltungsgericht sah keinen Asyl..
Tagesschau
29. Juli 2025 um 11:30

Gericht lehnt Klage von abgeschobener jesidischer Familie ab

Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat den Asylantrag einer abgeschobenen jesidischen Familie aus der Uckermark abgelehnt. Das Gericht sah weder eine individuelle noch eine Gruppenverfolgung von Jesiden durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) als gegeben an. Die Familie wurde am Dienstag vergangener Woche in den Irak abgeschoben, nachdem das Verwaltungsgericht Potsdam ihre Ausreisepflicht aufgehoben hatte, als sie bereits im Flugzeug saß.
KW

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